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konnte. Die Nation mußte sich einer Zucht unterwerfen,
wie sie der unaufhörliche Kriegszustand erheischte. Der
Fürst mußte jede Macht brechen, welche die seinige hindern,
jede Macht an sich reißen, welche die seinige verstärken
konnte. Er erkannte für die zu Unterthanen herabgesunkenen
Stände zwar größere Rechtsgleichheit einander gegenüber,
aber keine Rechte gegenüber dem Staatsoberhaupte
an. Dies war zwar kein humaner, doch ein aus der
Sachlage natürlich hervorgegangener Zustand. Die Nation
hatte an materieller Kraft, aber nicht alt Humanität, zugenommen.
Die Fehde war intensiver und großartiger geworden;
sie war nämlich von den Staatsmitgliedern auf die
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vor der noch ungebändigten Raubsucht zu verwahren, machte
eine strenge Abgrenzung der Länder gegen einander, mit
Rücksicht auf Gebietsvertheidigung, zum Hauptziel. Dies
befestigte Haß und Eifersucht zwischen Völkern, die, kein
humanes Recht gegen einander achtend, sich häufig verletzt
hatten, sich immer bedrohten und nicht durch erwerblichen
Verkehr an ein gemeinsames Interesse gekettet waren. Die
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sich. Die Unfreiheit war nur im Verhältniß zur Inhumanität.
Noch aber war die Produktionskraft der Volksmasse
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Spielraum hätte erkämpfen müssen; auch hillg die Sub-