Full text : Handbuch der vergleichenden Statistik der Völkerzustands- und Staatenkunde

100  OESTERREICH  —  Finanzen  (Einkünfte  früherer  Zeit,  Staatsschuld).

Staatsvermögens  (Veräussenmg  von  Domänen,  Eisenbahnen  etc.)  erlangt
wurden.  (So  wurde  der  Ausfall  in  den  4  l'h-iedens-  und  Ruhejahren
1850—53  auf  365’750,00()  fl.  berechnet,  statt  der  oben  aufgeführten
227’359,458,  sonach  um  138  Mill,  höher.  (Siehe  die  Detailangaben
in  der  Turiner  Zeitschrift  „L’Opinionc“  vom  23.  Aiig.  1854.)
Einkünfte  in  frühem  Zeiten-  Unter  Ferdinand  I.  wurden  dieselben ­
  zu  7Vs  Mill.  fl.  berechnet.  Eine  Angabe  von  1733  lautet  auf
42,  eine  von  1739  dagegen  blos  auf  30  Mill.,  —  vernmthlich  Ergebnisse ­
  verschiedener  Brutto-  oder  Nettoberechnungen.  Tin  Jahre  1780
sollen  sich  die  Einkünfte  auf  90’408,075  fl.  belaufen  haben;  unter
Kaiser  Joseph  sollen  sie  einmal  auf  105  (?),  im  Jahr  1810  auf  110
Mill,  gebracht  worden  sein.  Eine  andere  glaubhafte  Notiz  gibt  für
die  Zeit  des  Regierungsantritts  des  Kaisers  Franz  I.  86  Mill.  an.  —
1837  war  der  Betrag  der  Einkünfte  135’G00,000  fl.,  nämlich  nach
Abzug  der  in  den  l’roviuzen  bereits  bestrittenen  Ausgaben.  —  Die
Hauptpositionen  waren  :
Staatsgüter  ....  .1000,000  fl.  Direkte  Steuern  .  .  .  48’000,000  tl.
Bergwesen  ....  900,000  -  Indirekte  -  ...  79000,000  -
Besondere  Einkünfte  .  4’500,000  -
Dazu  trugen  bei;  Oestcrrcieh  unter  der  Ens  19'490,000  fl.,  die  Lombardei
19’200,000,  Böhmen  l(î’()50,000,  Venedig  15^040,000,  Galizien  12T)47,000,  Mähren
  und  Schlesien  90  00,000,  Oberösterreich  5’040,000  ,  Steiermark  4’321,000,
Kärnthen  und  Krain  .1'981,000,  Tirol  3’242,000,  Küstenland  2’864,000,  Milit.-Grenze
  2’639,000,  Dalmatien  921,000,  Siebenbürgen  3’8ß7,000,  Ungarn  16’Q90,000.
(Die  Ueberbürdung  Italiens  ist  augenscheinlich.)  Später  wurde  die  Gesammtsnmme
  der  Einkünfte  auf  150  Mill,  gebracht.
Nach  Bewältigung  der  Revolution  gelangte  man  bis  zur  dermaligen
  Erhöhung  der  Einkünfte.  Zu  diesem  Behufe  wurden  die  Privilegien ­
  der  einzelnen  Länder,  namentlich  Ungarns,  und  das  Selbstbesteuerungsrecht ­
  derselben  aufgehoben,  und  der  Einheitsstaat  hergestellt,
indem  man  insbesondere  auch  die  Staatsmonopole  (Tabaksmonopol  etc.)
in  Ungarn  einführte.
Staatsschuld.  Bei  Beendigung  des  siebenjährigen  Krieges,  1763,
belastete  Oesterreich  eine  auf  150  Mill,  geschätzte  Schuld,  welche
1779  auf  260  Mill,  angewachsen  war,  und  beim  Beginne  der  franz.
Revolution,  1790,  die  Ziffer  von  342  Mill,  erreichte.  Von  jetzt  an
erfolgte  nicht  nur  Vermehrung  im  colossalsten  Maassc,  sondern  auch
eine  Reihe  der  ungewöhnlichsten  Finanzmaassrcgeln  :  Staatsbankerutt
und  das  noch  ausscrordentlichere  Mittel  des  Zwanges  zur  „Arrosirung;“
man  setzte  erst  einseitig  die  Zinsen  der  Schuld  auf  die  Hälfte  herab,
sodann  zwang  man  die  Gläubiger  zu  weiteren  Darlehen,  indem
sie  im  Unterlassungsfälle  der  Nachzahlung  auch  die  frühere  Forderung
ganz  verloren.  —  Aehnlich,  wie  mit  den  eigentlichen  Schuldscheinen,
erging  cs  mit  dem  Papiergelde,  durch  welches  die  Metallwährung
fast  ganz  verdrängt  ward.  Es  bestanden  die  bestimmtesten  Versicherungen, ­
  dass  keine  Herabsetzung  seines  Werth  es  erfolge  (Publicandum
von  1806).  Ein  kaiserl.  Mandat  von  Anfang  Febr.  1811  lautete  wörtlich ­
  :  „Ich  gebe  Mein  kaiserl.  Wort,  dass  nie  die  Bancozettel  in  ihrem
Nennwerthe  heruutergesetzt  werden  sollen.“  Allein  factisch  sank  der
            
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