Full text: Handbuch der vergleichenden Statistik der Völkerzustands- und Staatenkunde

100 OESTERREICH — Finanzen (Einkünfte früherer Zeit, Staatsschuld). 
Staatsvermögens (Veräussenmg von Domänen, Eisenbahnen etc.) erlangt 
wurden. (So wurde der Ausfall in den 4 l'h-iedens- und Ruhejahren 
1850—53 auf 365’750,00() fl. berechnet, statt der oben aufgeführten 
227’359,458, sonach um 138 Mill, höher. (Siehe die Detailangaben 
in der Turiner Zeitschrift „L’Opinionc“ vom 23. Aiig. 1854.) 
Einkünfte in frühem Zeiten- Unter Ferdinand I. wurden die 
selben zu 7Vs Mill. fl. berechnet. Eine Angabe von 1733 lautet auf 
42, eine von 1739 dagegen blos auf 30 Mill., — vernmthlich Er 
gebnisse verschiedener Brutto- oder Nettoberechnungen. Tin Jahre 1780 
sollen sich die Einkünfte auf 90’408,075 fl. belaufen haben; unter 
Kaiser Joseph sollen sie einmal auf 105 (?), im Jahr 1810 auf 110 
Mill, gebracht worden sein. Eine andere glaubhafte Notiz gibt für 
die Zeit des Regierungsantritts des Kaisers Franz I. 86 Mill. an. — 
1837 war der Betrag der Einkünfte 135’G00,000 fl., nämlich nach 
Abzug der in den l’roviuzen bereits bestrittenen Ausgaben. — Die 
Hauptpositionen waren : 
Staatsgüter .... .1000,000 fl. Direkte Steuern . . . 48’000,000 tl. 
Bergwesen .... 900,000 - Indirekte - ... 79000,000 - 
Besondere Einkünfte . 4’500,000 - 
Dazu trugen bei; Oestcrrcieh unter der Ens 19'490,000 fl., die Lombardei 
19’200,000, Böhmen l(î’()50,000, Venedig 15^040,000, Galizien 12T)47,000, Mäh- 
ren und Schlesien 90 00,000, Oberösterreich 5’040,000 , Steiermark 4’321,000, 
Kärnthen und Krain .1'981,000, Tirol 3’242,000, Küstenland 2’864,000, Milit.- 
Grenze 2’639,000, Dalmatien 921,000, Siebenbürgen 3’8ß7,000, Ungarn 16’Q90,000. 
(Die Ueberbürdung Italiens ist augenscheinlich.) Später wurde die Gesammt- 
snmme der Einkünfte auf 150 Mill, gebracht. 
Nach Bewältigung der Revolution gelangte man bis zur derma- 
ligen Erhöhung der Einkünfte. Zu diesem Behufe wurden die Privi 
legien der einzelnen Länder, namentlich Ungarns, und das Selbst 
besteuerungsrecht derselben aufgehoben, und der Einheitsstaat hergestellt, 
indem man insbesondere auch die Staatsmonopole (Tabaksmonopol etc.) 
in Ungarn einführte. 
Staatsschuld. Bei Beendigung des siebenjährigen Krieges, 1763, 
belastete Oesterreich eine auf 150 Mill, geschätzte Schuld, welche 
1779 auf 260 Mill, angewachsen war, und beim Beginne der franz. 
Revolution, 1790, die Ziffer von 342 Mill, erreichte. Von jetzt an 
erfolgte nicht nur Vermehrung im colossalsten Maassc, sondern auch 
eine Reihe der ungewöhnlichsten Finanzmaassrcgeln : Staatsbankerutt 
und das noch ausscrordentlichere Mittel des Zwanges zur „Arrosirung;“ 
man setzte erst einseitig die Zinsen der Schuld auf die Hälfte herab, 
sodann zwang man die Gläubiger zu weiteren Darlehen, indem 
sie im Unterlassungsfälle der Nachzahlung auch die frühere Forderung 
ganz verloren. — Aehnlich, wie mit den eigentlichen Schuldscheinen, 
erging cs mit dem Papiergelde, durch welches die Metallwährung 
fast ganz verdrängt ward. Es bestanden die bestimmtesten Versiche 
rungen, dass keine Herabsetzung seines Werth es erfolge (Publicandum 
von 1806). Ein kaiserl. Mandat von Anfang Febr. 1811 lautete wört 
lich : „Ich gebe Mein kaiserl. Wort, dass nie die Bancozettel in ihrem 
Nennwerthe heruutergesetzt werden sollen.“ Allein factisch sank der
	        
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