100 OESTERREICH — Finanzen (Einkünfte früherer Zeit, Staatsschuld).
Staatsvermögens (Veräussenmg von Domänen, Eisenbahnen etc.) erlangt
wurden. (So wurde der Ausfall in den 4 l'h-iedens- und Ruhejahren
1850—53 auf 365’750,00() fl. berechnet, statt der oben aufgeführten
227’359,458, sonach um 138 Mill, höher. (Siehe die Detailangaben
in der Turiner Zeitschrift „L’Opinionc“ vom 23. Aiig. 1854.)
Einkünfte in frühem Zeiten- Unter Ferdinand I. wurden die
selben zu 7Vs Mill. fl. berechnet. Eine Angabe von 1733 lautet auf
42, eine von 1739 dagegen blos auf 30 Mill., — vernmthlich Er
gebnisse verschiedener Brutto- oder Nettoberechnungen. Tin Jahre 1780
sollen sich die Einkünfte auf 90’408,075 fl. belaufen haben; unter
Kaiser Joseph sollen sie einmal auf 105 (?), im Jahr 1810 auf 110
Mill, gebracht worden sein. Eine andere glaubhafte Notiz gibt für
die Zeit des Regierungsantritts des Kaisers Franz I. 86 Mill. an. —
1837 war der Betrag der Einkünfte 135’G00,000 fl., nämlich nach
Abzug der in den l’roviuzen bereits bestrittenen Ausgaben. — Die
Hauptpositionen waren :
Staatsgüter .... .1000,000 fl. Direkte Steuern . . . 48’000,000 tl.
Bergwesen .... 900,000 - Indirekte - ... 79000,000 -
Besondere Einkünfte . 4’500,000 -
Dazu trugen bei; Oestcrrcieh unter der Ens 19'490,000 fl., die Lombardei
19’200,000, Böhmen l(î’()50,000, Venedig 15^040,000, Galizien 12T)47,000, Mäh-
ren und Schlesien 90 00,000, Oberösterreich 5’040,000 , Steiermark 4’321,000,
Kärnthen und Krain .1'981,000, Tirol 3’242,000, Küstenland 2’864,000, Milit.-
Grenze 2’639,000, Dalmatien 921,000, Siebenbürgen 3’8ß7,000, Ungarn 16’Q90,000.
(Die Ueberbürdung Italiens ist augenscheinlich.) Später wurde die Gesammt-
snmme der Einkünfte auf 150 Mill, gebracht.
Nach Bewältigung der Revolution gelangte man bis zur derma-
ligen Erhöhung der Einkünfte. Zu diesem Behufe wurden die Privi
legien der einzelnen Länder, namentlich Ungarns, und das Selbst
besteuerungsrecht derselben aufgehoben, und der Einheitsstaat hergestellt,
indem man insbesondere auch die Staatsmonopole (Tabaksmonopol etc.)
in Ungarn einführte.
Staatsschuld. Bei Beendigung des siebenjährigen Krieges, 1763,
belastete Oesterreich eine auf 150 Mill, geschätzte Schuld, welche
1779 auf 260 Mill, angewachsen war, und beim Beginne der franz.
Revolution, 1790, die Ziffer von 342 Mill, erreichte. Von jetzt an
erfolgte nicht nur Vermehrung im colossalsten Maassc, sondern auch
eine Reihe der ungewöhnlichsten Finanzmaassrcgeln : Staatsbankerutt
und das noch ausscrordentlichere Mittel des Zwanges zur „Arrosirung;“
man setzte erst einseitig die Zinsen der Schuld auf die Hälfte herab,
sodann zwang man die Gläubiger zu weiteren Darlehen, indem
sie im Unterlassungsfälle der Nachzahlung auch die frühere Forderung
ganz verloren. — Aehnlich, wie mit den eigentlichen Schuldscheinen,
erging cs mit dem Papiergelde, durch welches die Metallwährung
fast ganz verdrängt ward. Es bestanden die bestimmtesten Versiche
rungen, dass keine Herabsetzung seines Werth es erfolge (Publicandum
von 1806). Ein kaiserl. Mandat von Anfang Febr. 1811 lautete wört
lich : „Ich gebe Mein kaiserl. Wort, dass nie die Bancozettel in ihrem
Nennwerthe heruutergesetzt werden sollen.“ Allein factisch sank der