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OESTERREICH — ^lilitärwesen (Landmacht).
1854, 20. Juli, freiwillige Nationalanleihe (in Wirklichkeit
Zwangsanleihe) etwas über 500,000,000
Zusammen Anleihen in 3 Jahren Û. 82õ’56í),800
Die alte Schuld ward für 31. Jan. 1850 berechnet zu . . - 1"023,200,000
Dies ergiebt etwa fl. 1,850’000,000
Nach den offi eieil en Zusammenstellungen betrug in den 10
Jahren 1845 bis Ende 1854, nach den Creditoperationen :
die Schuldvermehrung fl. 1087’300,000
- Scliuldverminder ung - 3()3’000,000
Sonach wirkliche Vermehrung fl. 784’300,000
Die fundirte Schuld vermehrte sich:
im Jahre 1854 um 83’215,691 fl.
- 1855 - 243’527,490 -
Allerdings wurde im letztbezeiclmetcu Jahre die schwebende
Schuld durch Beseitigung des Staatspapiergeldcs, 1G4’J03,730 fl. be
tragend, vermindert; allein dagegen erscheinen wieder in der nämlichen
Jahresrechnung : Vorschüsse der Bank mit 87’52J,57G, und eine Ver
mehrung der schwebenden Schuld von 2799,448 fl. — Als feststehende
Momente ergeben sich: sehr starke Vermehrung des Capitalbetrages
der Schuld; vorzugsweise Vermehrung der hochverzinslichen (5procen-
tigen) Papiere, und enormer Verlust bei der Emission, indem man meist
nur in dem geringen Wertho der Valuta Geld erhielt, das man in
C.-M, oder deren Werth verzinsen und bezahlen soll. Daneben war
der Staat genöthigt, einen Theil seiner Eisenbahnen, sammt Ländereien
und Steinkohlen-Bergwerken (deren Werth fortwährend steigt) um 80
Mill. fl. an eine franz. Gesellschaft zu verkaufen.
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Landmacht.
Bildung des Heeres. Aushebung mit 20 Jahren ; 8jährige Dienst
zeit im activen Heere, dann noch 2 Jalire in der Reserve. Tirol
liefert nur ein Jägerregiment. Ganz besondere Einriehtungen bestanden
in der Militärgränze, von deren Bevölkerung (1’009,109) nicht we
niger als 738,624 dem Militärstande beigerechnet wurden; eine Ver
fügung aus neuerer Zeit bestimmt indess Gleichstellung dieser Provinz
mit dem übrigen Reiche hinsichtlich der Militärpflichtigkeit. (Im Jahr
1854 wurden im Staate 1414 Fälle von Selbstverstümmelung con-
statirt, um sich der Militärpflicht zu entziehen.) Stellvertretung ist
zulässig, und der Staat selbst übernimmt dieselbe gegen eine gewisse
Summe (in Tirol um 500—600, in Italien um 700 fl.) ; die Ersatz
männer erhielten aber bis zur neuesten Zeit vom Staate nur eine un
genügende Vergütung (Zulage von 5 Krzr. täglich und eine Summe
von 120 fl. erst nach völlig vollendeter Dienstzeit). Nunmehr soll
das Vorhältniss gebessert sein. — Das Avancement der Gemeinen
zu Officiersstellen ist zwar gestattet, findet aber factisch so viel wie
gar nicht statt. Der Adel hat ungewöhnlich viele Officiersstellen innc.
1854 standen in der Armee 4961 adelige und 10,300 bürgerliche