Full text : Handbuch der vergleichenden Statistik der Völkerzustands- und Staatenkunde

DEUTSCHLAND  —  Finanzen.

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aushelfen.  Wir  nehmen  desslialb  für  diese  Ziffern  um  so  weniger  die
Geltung  einer  absoluten  Richtigkeit  in  Anspruch,  als  das  Nachstehende
überhaupt  der  erste  Versuch  einer  derartigen  Ausscheidung  ist.  Hiebei
drängt  sich  die  Rcmerkiing  auf,  wie  viel  in  Deutschland  erspart  werden ­
  könnte  durch  eine  einfache,  kaufmännische  Ciissaverwaltuug,
im  Gegensätze  zu  der  fast  allgemein  angenommenen  bureaucratischen
Methode.  Das  Beispiel  Englands,  durch  ein  blosses  1  landelsimtitut,
die  Bank,  den  grössten  Theil  der  dortigen,  wahrhaft  colossalen  Cassageschäfte
  äusserst  billig  und  zweckmässig  zu  führen  (siehe  Seite  10),
mag  als  Fingerzeig  dienen.  —  Es  ist  eine  sehr  gewöhnliche  Berechnung; ­
  die  Staatslastcn  belaufen  sich  auf  so  viel,  folglich  treffen  so
viel  Thaler  auf  jeden  Kopf  der  Bevölkerung.  Diese  Methode  führt  zu
sehr  irrigen  Schlüssen.  Es  muss  vor  Allem  der  Ertrag  der  Domänen
von  den  Lasten  der  Einwohner  abgerechnet  werden  ;  denn  die  Einkünfte ­
  aus  dem  unmittelbaren  Eigenthume  des  Staats  bilden  keine  Last
der  Bürger;  je  mehr  Domänen,  desto  geringer  müssen  vielmehr  naturgemäss
  die  Lasten  sein;  denn  zur  Ergänzung  der  —  ursprünglich
allein  zur  Deckung  des  Staatsbedarfs  bestimmten  —  Domänen,  hat
man  ¡¿teuern  eingeführt.*)  Es  scheint  uns  daher  die  Ausscheidung  der
Staatseinkünfte  nach  drei  Haupteategorien  gerechtfertigt;  Domänen,
indirecte  Autlagen  und  directe  Steuern.  Dabei  darf  man  aber  nicht
(wie  der  sonst  so  verdienstvolle  Reden  gethan),  die  Erträgnisse  der
sog.  Regalien,  lloheitsrechte  und  Staatsanstalten,  den  Domänen  beircchnen.
  Die  daher  rührenden  Einkünfte  sind  vielmehr  nichts  Anderes, ­
  als  indirecte  Auflagen,  und  zwar  oft  von  der  allerdrückeudsien
Art.  Zu  repartiren  bleiben  demnach  die  indirecten  Auflagen  und  die
directen  Steuern,  und  auch  diese  berechnet  man,  um  ein  klares  Bild
zu  erlangen,  besser  nach  Familien  als  nach  Köpfen.
Zur  Abtheilung  ^¡Ausgahen.^  Wenn  mau  berechnen  will,  wie  viel
Brócente  vom  gesaramten  Staatsbedarfe  auf  einen  einzelnen  Ausgabeposten ­
  kommen  (z.  B.  auf  Militär,  Schuld,  Hof),  so  kann  nicht  der
Brutto-,  sondern  nur  der  iVéítobetrag  der  G-esanuntsumme  des  Staatsbedarfs ­
  maassgebend  sein.  Denn  die  Steuerbaren  müssen  nicht  etwa
blos  die  Netto-Bedarfssummc  (z.  B.  für  das  Heer),  sondern  sie  müssen
auch  überdies  die  dadurch  verursachten  Kosten  der  Erhebung  dieser
Summe  aufbringen.  (In  Bayern  ist  z.  B.  der  Ertrag  des  Malzaufschlags
für  die  Staatsschuld  bestimmt.  Das  Volk  sicht  sich  aber  nicht  blos
mit  dem  Reinerträge  desselben  belastet,  smulern  auch  mit  den  Summen, ­
  welche  die  Erhebung  verschlingt.  Dime  Staatsschuld  würden
die  Einwohner  nicht  etwa  blos  dasjenige  ersparen,  was  für  Verzinsung ­
  und  Tilgung  der  Schuld  verwendet  worden  kann,  sondern
überdies  ferner  die  Kosten  der  gesammten  Verwaltung  der  Arfschlagsgefälle.)
  Da  cs  sich  indess  selten  ausscheiden  lässt,  aus  welchem
*)  Eine  besondere  BeachtuTig  verdiente  die  Ermittlung  des  Werth  es  und
Ertrages  derjenigen  Domänen,  welche  einst  Napoleon  in  der  unverantwortlichsten ­
  Weise  an  vormals  Reichsunmittelbare  überliess  ;  Besitzungen,  die  ursprünglich ­
  wesentlich  zur  Deckung  der  Landesbedürfnisse  bestimmt  waren,  und  nun
diesem  Zwecke  durch  einen  Federstrich  vollständig  entzogen  wurden.
            
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