DEUTSCHLAND — Finanzen.
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aushelfen. Wir nehmen desslialb für diese Ziffern um so weniger die
Geltung einer absoluten Richtigkeit in Anspruch, als das Nachstehende
überhaupt der erste Versuch einer derartigen Ausscheidung ist. Hiebei
drängt sich die Rcmerkiing auf, wie viel in Deutschland erspart werden
könnte durch eine einfache, kaufmännische Ciissaverwaltuug,
im Gegensätze zu der fast allgemein angenommenen bureaucratischen
Methode. Das Beispiel Englands, durch ein blosses 1 landelsimtitut,
die Bank, den grössten Theil der dortigen, wahrhaft colossalen Cassageschäfte
äusserst billig und zweckmässig zu führen (siehe Seite 10),
mag als Fingerzeig dienen. — Es ist eine sehr gewöhnliche Berechnung;
die Staatslastcn belaufen sich auf so viel, folglich treffen so
viel Thaler auf jeden Kopf der Bevölkerung. Diese Methode führt zu
sehr irrigen Schlüssen. Es muss vor Allem der Ertrag der Domänen
von den Lasten der Einwohner abgerechnet werden ; denn die Einkünfte
aus dem unmittelbaren Eigenthume des Staats bilden keine Last
der Bürger; je mehr Domänen, desto geringer müssen vielmehr naturgemäss
die Lasten sein; denn zur Ergänzung der — ursprünglich
allein zur Deckung des Staatsbedarfs bestimmten — Domänen, hat
man ¡¿teuern eingeführt.*) Es scheint uns daher die Ausscheidung der
Staatseinkünfte nach drei Haupteategorien gerechtfertigt; Domänen,
indirecte Autlagen und directe Steuern. Dabei darf man aber nicht
(wie der sonst so verdienstvolle Reden gethan), die Erträgnisse der
sog. Regalien, lloheitsrechte und Staatsanstalten, den Domänen beircchnen.
Die daher rührenden Einkünfte sind vielmehr nichts Anderes,
als indirecte Auflagen, und zwar oft von der allerdrückeudsien
Art. Zu repartiren bleiben demnach die indirecten Auflagen und die
directen Steuern, und auch diese berechnet man, um ein klares Bild
zu erlangen, besser nach Familien als nach Köpfen.
Zur Abtheilung ^¡Ausgahen.^ Wenn mau berechnen will, wie viel
Brócente vom gesaramten Staatsbedarfe auf einen einzelnen Ausgabeposten
kommen (z. B. auf Militär, Schuld, Hof), so kann nicht der
Brutto-, sondern nur der iVéítobetrag der G-esanuntsumme des Staatsbedarfs
maassgebend sein. Denn die Steuerbaren müssen nicht etwa
blos die Netto-Bedarfssummc (z. B. für das Heer), sondern sie müssen
auch überdies die dadurch verursachten Kosten der Erhebung dieser
Summe aufbringen. (In Bayern ist z. B. der Ertrag des Malzaufschlags
für die Staatsschuld bestimmt. Das Volk sicht sich aber nicht blos
mit dem Reinerträge desselben belastet, smulern auch mit den Summen,
welche die Erhebung verschlingt. Dime Staatsschuld würden
die Einwohner nicht etwa blos dasjenige ersparen, was für Verzinsung
und Tilgung der Schuld verwendet worden kann, sondern
überdies ferner die Kosten der gesammten Verwaltung der Arfschlagsgefälle.)
Da cs sich indess selten ausscheiden lässt, aus welchem
*) Eine besondere BeachtuTig verdiente die Ermittlung des Werth es und
Ertrages derjenigen Domänen, welche einst Napoleon in der unverantwortlichsten
Weise an vormals Reichsunmittelbare überliess ; Besitzungen, die ursprünglich
wesentlich zur Deckung der Landesbedürfnisse bestimmt waren, und nun
diesem Zwecke durch einen Federstrich vollständig entzogen wurden.