Full text: Handbuch der vergleichenden Statistik der Völkerzustands- und Staatenkunde

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DEUTSCHLAND •— Sachsen-Coburg-Gotlia. 
100,000 Thin Dann giessen der Staatscasso 34,079 Thlr. zu. Was 
weiter eingeht, wird zwischen dem Herzog und der Landescasse ge- 
theilt. — Ehe diese Convention erfolgte, hatte man das Budget für 
die 3 Jahre bis 30. Juni 1857 aufgcstellt. Es lautete auf 971,750 
Thlr. (brutto), natürlich mit Einrechnung der Domänen. Die Forsten 
erschienen dabei mit 413,000, der Zoll mit 311,212. — Nach der 
Convention stellte man den auszuscheidendeu Domänenetat fol- 
gendermassen auf: 
. . . . . 
Ausgabe: Bewirtlischaftungskosten . 19.5,70.5 | 
Verzins, der Domaniaiscluild 49,471 373,800 
Pensionen, Stiftungen . 74,107 ( 
, w bleibt Reinertrag . . 137,600 
Hievon erhalt der Herzog vornweg 100,000; dann die Staatscasse 34,079: 
der Rest von 3owl wird zwischen beiden getheilt. 
Der Lanãescossen-Iíitat ward nun so modificirt: 
^directe AuHagen . loljogo sSwIs^T ! fSlcÄ 
Directe Steuern . ' 148,151 Militär . 66,201 
Am 1. Juli 1853 betrug die Gesammtschuld (ncmlich einschliess 
lich der Domänen schuld) 3T46,512 Thlr., wovon 400,000 in Panier- 
geld bestehend. Die .später davon ausgescliiedenc Domänenschuld 
war Ende 1854 924,972 Thlr. Man brachte auch ein Activvermögen 
von 1 215,460 Thlr. in Gegenrechnung. 
B. CoW^. In dem Etat für 18^/57 sind Einnahmen und Ausgaben 
^ 369,143 Gulden angenommen. Bei den Einnahmen erscheinen: 
Hälfte der Domanialüberschüsse 26,249 fl., und Beitrag zur Verwal 
tung aus den Domanialeinkünften 12,459. — Unter den Ausga 
ben: 66,910 für Schuldenverzinsung und Tilgung. 
Nach dem, Mitte 1855 veröffentlichten, Grundetat der Domanial- 
verwaltun^ beträgt deren Einnahme 164,540 fl. (wovon 79,900 aus 
lorsten^ Die Ausgaben stellen sich auf 104,540, so dass ein Ueberschuss 
von 60,000 fl., zu theilen zwischen dem Herzoge und der Landescasse 
Der Betrag der Coburger Schuld ward 1851 auf 1’885 884 fl 
berechnet, wovon 350,000 in Papiergeld. — Coburg war schon im 
vorigen Jahrhunderte tief verschuldet, so dass 1773 eine kaiserliche 
Commission ernannt ward, indem die Schuldenlast auf UO75,068 Rthlr. 
angewachsen war. Trotz der commissarischen Verwaltung betrug die 
Schuldenmasse 1799 noch 1’261,000 Gulden. 
DieJfb6^7rWm?z^. Nachdem der Go th ai sc he Landtag für 
Regierung geforderten 100,000) blos 
,000 Thlr. bewilligt hatte, genehmigte der gemeinschaftliche Land 
tag (15. Febr. 1855) einen Credit von 100,000 Thlr., wovon aber 74,000 
erst ei wirklich eintretender Mobilisirung verwendbar sein sollten. 
Militär* Conscription; Stellvertretung; 6 Jahre Dienstzeit, wo- 
Reserve. Das Contingent beider Herzogthümor ist im 
Bundesbeschlusse v. 10. März 1853 zu 1240 M. Linie und 620 Re 
serve festgesetzt.
	        
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