Full text : Handbuch der vergleichenden Statistik der Völkerzustands- und Staatenkunde

SCHWEIZ  —  Finanzen.

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Hauptansgaben:

Hof  ...•••
Staatsschuld
Militärweaen
Pensionen  .
Gesamrotbetrag  dieser  4  Positionen
Gesammter  Staatsbedarf
Hauptstaatseinkünfte:
Domänen  und  Regalien
Indirecte  Auflagen
Directe  Steuern

Zürich
nach  d.  Rechn.
von  1852
'  3,600
122,000
4,000

Weimar
nach  d.  Rechn.
von  1851
250,000
306,103
153,325
106,493

Braunschw.
nach  d.  Budget
für  18'Y„
260,000  Thlr,
428,407  -
815,284  .
127,990  -

129,600
739,780

815,921
l’534,25l

1’131,681  Thlr.
1’824,000  -

141,600  178,555  150,886  Thlr.
113,422  316,336  493,300  -
243,166  526,857  432,000  -
Dabei  darf  nicht  übersehen  werden,  dass  im  Züricher’schen  Etat
viele  blos  durchlaufende  Posten  Vorkommen,  während  in  den  andern
Staaten  ansehnliche  Nachtragacredite  erscheinen,  und  dass  insbesondere
  die  Positionen  für  Militär  sowohl  in  Weimar  als  m  Braunschweig ­
  längst  sehr  bedeutend  erhöht  sind.
Eine  Vergleichung  des  jetzigen  bayerischen  Budgets  mit  dem
schweizerischen  (die  Beträge  des  Bundes  und  aller  Kantone  zusammem
genommen,  und  dann  das  Ganze  nach  der  Volkszahl  berechnet  —
4V2  Mill.  Menschen  in  Bayern,  2V2  Mill,  in  der  Schweiz)  fuhrt  zu
nachfolgenden  Resultaten  :  Würde  betragen  Im
Verhältnisse  zu  den
Schweizer  Budgets
19’720,000  fl.
5’120,000
9’850,000
nichts
3’000,000
385,000
1700,000
51,000
54,000
3’800,000
1’200,000

Gesammtstaatsbedarf  in  Bayern
Hievon  ;  directe  Steuern
indirecte  Auflagen
Hauptausgaben:  Hof
Armee

Bayerisches
Budget  für
ISWa,
41’396,862
9216,968
20700,000
2982,272
9’075,900*)
12719,300

Staatsschuld  .
Civilbesoldungen  (etwa)  11’630,000
Pensionen  (mindestens)  3’400,000
Gesandtschaften  .  303,000
Dagegen:  Erziehung  u.  Bildung  900,653
Wohlthätigkeit  .  209,440
Endlich:  Reservefonds  für  unvorhergesehene ­
  Ausgaben  675,000
(Bel  den  bemerkenswerthen  Ergebnissen  des  Schweizerischen  FinanzvrMens,
Basel  1866.“)
IVIÜllSlrwesCill*  Die  Schweiz  hat  keine  stehenden  Truppen;  es
ward  der  Bundesregierung  sogar  verfassungsmässig  ausdrücklich  verboten
  solche  zu  errichten.  Dagegen  ist  jeder  waffonmige  Schweizer
auch  in  Wirklichkeit  militärpflichtig.  Von  Kindheit  an  gewöhnt,  mit
FeucrwafTcn  umzugehon,  erfolgt  das  militärische  Einschulen  der  Rekruten
  stets  in  wunderbar  kurzer  %eit,  und  später  genügen  Hebungen

10,000

*1  Die  Regierung  hat  bereits  erklärt,  eine  (viel)  höhere  Summe  hiefür  zu
bedürL  (siehe  S.  160);  zudem  sind  400,000  fl.  neuere  Militärponsionen,  welche
man  auf  die  Amortisationscasse  übernahm,  hier  nicht  eingerechnet.
            
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