Full text : Handbuch der vergleichenden Statistik der Völkerzustands- und Staatenkunde

56  FRANKREICH  —  Socîale,  Gewerbs-  und  Handelsverhältnisge.
Gewerbsfreihoit,  beliebige  Theilbarkeit  des  Grundeigentbums.  Da  auch
jeder  Unterschied  in  den  Recliten  der  verschiedenen  Provinzen  und
Gemeinden  fiel,  so  kann  sich  jeder  Franzose  nicht  nur  ohne  amtliche
Erlaubniss  verheirathen,  sondern  auch  auf  dem  ganzen  Gebiete  des
Staates  niederlassen  wo  er  will,  und  ebenso  ohne  irgend  eine  besondere ­
  Abgabe  von  seinem  Ileimathorto  nach  jeder  andern  Gemeinde
tiborsiedeln  und  dort  ohne  Kosten,  blos  zufolge  seiner  Declaration,
das  Ortsbürgerrecht  erwerben.  —  Es  ist  zur  Genüge  bekannt,  dass
die  franz.  Industrie  unter  der  Herrschaft  der  Gew  erb  sfr  ei  heit  einen
ausgezeichnet  hohen  Grad  der  Ausbildung  erlangt  hat.  Der  vielverbreiteten ­
  Ansicht  entgegen,  dass  die  Gewerbsfreiheit  zwar  wohlfeilere
aber  auch  schlechtere  Waaren  erzeuge,  die  Gewerbtreibenden  in  einen
Zustand  des  Elendes  und  des  Verkommens  bringe  und  den  Fortschritt
im  Gewerbswesen  hemme,  zeichnen  sich  die  franz.  Indiistrieerzeugnisse
durch  die  elegantesten  Formen  aus,  die  an  Solidität  der  Arbeit  denen
anderer  Länder  im  Ganzen  keineswegs  nach  stehen,  wofür  aber  auch
Preise  bezahlt  werden  müssen,  welche  keineswegs  immer  geringer  sind
als  in  dem  noch  mit  Zunftzwang  ansgestatteten  Auslande,  so  dass  der
Gewerbsmann  in  Frankreich,  ungeachtet  der  Gewerbsfreiheit,  im  Ganzen ­
  eines  bessern  Lohnes  sich  erfreut,  als  z.  B.  in  Deutschland.  Und
wenn  es  richtig  ist,  dass  viele  der  vorzüglichsten  Arbeiter  in  Frankreich ­
  (Meister  und  Gehülfen)  Deutsche  sind,  so  spricht  dieser  Umstand
gerade  für  die  franz.  Einrichtung,  unter  der  jene  geschickten  Gewerbsleute
  ihre  Kunst  und  ihren  Fleiss  mit  besserm  Erfolge  zur  Geltung
bringen  können,  als  unter  den  beengenden  Zunftverhältnissen  ihrer
eigenen  Heimath.  Die  Consumenten  gewinnen  ohnehin  allgemein  bei
der  freien  Concurrenz.
Da  das  Prinzip  der  freien  Bewegung  in  allen  Zweigen  des  industriellen ­
  Lebens  gleich  consequent  durchgeführt,  sonach  nicht,  wie
in  manchen  andern  Ländern  (England  etc.  ausgenommen),  in  der  einen
Richtung  einige  Freiheit  nach  bureaucratischem  Ermessen  gestattet,  in
anderer  unbedingt  versagt  ist  (wodurch  ein  Theil  der  Bevölkenmg
diesem  oder  jenem  Ernährungszweige  in  unnatürlicher  Weise  zugetrieben ­
  wird),  so  sehen  wir  im  Allgemeinen  in  dieser  Beziehung  eine
gesunde,  naturgemässe  Entwicklung.  Dabei  tritt  uns  auch  die  sehr
beachtenswerthe  Erscheinung  entgegen,  dass,  während  man  in  Ländern
mit  dem  Principe  der  Beschränkung  von  Ansässigmachung,  Verehelichung ­
  und  Gewerbsbetrieb,  ungemein  klagt  über  Uebervölkerung,
Uebersetztsein  der  Handwerke  u.  dgl.,  —  gerade  in  Frankreich,  bei
völliger  Unbeschränktheit,  die  Zunahme  der  Bevölkerung  geringer
war,  als  in  irgend  einem  andern  grösseren  Staate.  (Von  1821  —  51
betrug  die  Bevölkerungszunahme  im  Durehschnitte  jährlich  :
in  Frankreich  0,582  Proz.  in  Oesterreich  etwa  0,8  Proz.
-  England  1,(Î4G  -  -  Russland  -  0,0  -
-  Preussen  1,503
Dies  würde  Verdoppelung  der  Volkszahl  erwarten  lassen  :  für  England ­
  (ohne  Irland)  in  60%  Jahren,  Preussen  in  66%,  Frankreich
I7IV5.  Boden  rechnet  für  Preussen  Verdoppelung  in  62,  Grossbri-
            
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