56 FRANKREICH — Socîale, Gewerbs- und Handelsverhältnisge.
Gewerbsfreihoit, beliebige Theilbarkeit des Grundeigentbums. Da auch
jeder Unterschied in den Recliten der verschiedenen Provinzen und
Gemeinden fiel, so kann sich jeder Franzose nicht nur ohne amtliche
Erlaubniss verheirathen, sondern auch auf dem ganzen Gebiete des
Staates niederlassen wo er will, und ebenso ohne irgend eine besondere
Abgabe von seinem Ileimathorto nach jeder andern Gemeinde
tiborsiedeln und dort ohne Kosten, blos zufolge seiner Declaration,
das Ortsbürgerrecht erwerben. — Es ist zur Genüge bekannt, dass
die franz. Industrie unter der Herrschaft der Gew erb sfr ei heit einen
ausgezeichnet hohen Grad der Ausbildung erlangt hat. Der vielverbreiteten
Ansicht entgegen, dass die Gewerbsfreiheit zwar wohlfeilere
aber auch schlechtere Waaren erzeuge, die Gewerbtreibenden in einen
Zustand des Elendes und des Verkommens bringe und den Fortschritt
im Gewerbswesen hemme, zeichnen sich die franz. Indiistrieerzeugnisse
durch die elegantesten Formen aus, die an Solidität der Arbeit denen
anderer Länder im Ganzen keineswegs nach stehen, wofür aber auch
Preise bezahlt werden müssen, welche keineswegs immer geringer sind
als in dem noch mit Zunftzwang ansgestatteten Auslande, so dass der
Gewerbsmann in Frankreich, ungeachtet der Gewerbsfreiheit, im Ganzen
eines bessern Lohnes sich erfreut, als z. B. in Deutschland. Und
wenn es richtig ist, dass viele der vorzüglichsten Arbeiter in Frankreich
(Meister und Gehülfen) Deutsche sind, so spricht dieser Umstand
gerade für die franz. Einrichtung, unter der jene geschickten Gewerbsleute
ihre Kunst und ihren Fleiss mit besserm Erfolge zur Geltung
bringen können, als unter den beengenden Zunftverhältnissen ihrer
eigenen Heimath. Die Consumenten gewinnen ohnehin allgemein bei
der freien Concurrenz.
Da das Prinzip der freien Bewegung in allen Zweigen des industriellen
Lebens gleich consequent durchgeführt, sonach nicht, wie
in manchen andern Ländern (England etc. ausgenommen), in der einen
Richtung einige Freiheit nach bureaucratischem Ermessen gestattet, in
anderer unbedingt versagt ist (wodurch ein Theil der Bevölkenmg
diesem oder jenem Ernährungszweige in unnatürlicher Weise zugetrieben
wird), so sehen wir im Allgemeinen in dieser Beziehung eine
gesunde, naturgemässe Entwicklung. Dabei tritt uns auch die sehr
beachtenswerthe Erscheinung entgegen, dass, während man in Ländern
mit dem Principe der Beschränkung von Ansässigmachung, Verehelichung
und Gewerbsbetrieb, ungemein klagt über Uebervölkerung,
Uebersetztsein der Handwerke u. dgl., — gerade in Frankreich, bei
völliger Unbeschränktheit, die Zunahme der Bevölkerung geringer
war, als in irgend einem andern grösseren Staate. (Von 1821 — 51
betrug die Bevölkerungszunahme im Durehschnitte jährlich :
in Frankreich 0,582 Proz. in Oesterreich etwa 0,8 Proz.
- England 1,(Î4G - - Russland - 0,0 -
- Preussen 1,503
Dies würde Verdoppelung der Volkszahl erwarten lassen : für England
(ohne Irland) in 60% Jahren, Preussen in 66%, Frankreich
I7IV5. Boden rechnet für Preussen Verdoppelung in 62, Grossbri-