Full text: General-Zoll-Tarif für die Ein- und Ausfuhr aller Waaren folgender europäischen Staaten: Oesterreich-Ungarn, Deutschland [usw.]

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XX11. Baumwoll^ Garne und Waaren daraus, etc. 
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T a r i f ni ä s s i g e Benennung 
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129 
' 131 
132 
133 
134 I 
h) gebleicht 
c) gefärbt, mit Ausnahme der türkisch-roth 
gefärbten . . 
(i) mehrfarbig gewebt, bedruckt oder ttir- j 
kisch-roth gefärbt ! 
Gemeine, gemusterte, d. i. Gewebe aus Garn j 
Nr. 50 und darunter, auf 5 Millimeter, im ¡ 
Quadrat 38 Fäden oder weniger zählend, , 
gemustert : j 
a) roh I 
b) gebleicht, gefärbt, mit Ausnahme der i 
türkisch-roth gefärbten 
c) mehrfärbig gewebt, bedruckt oder tür 
kisch-roth gefärbt 
Gemeine, dichte, d. i. Gewebe aus Garn Nr. 50 
und darunter, auf 5 Millimeter im Quadrat i 
mehr als 38 Fäden zählend: 
a) roh 
h) gebleicht, gefärbt, mit Ausnahme der 
türkisch-rotli gefärbten 
c) mehrfärbig gewebt, bedruckt oder tür 
kisch-roth gefärbt 
Feine, d. i. Gewebe aus Garn über Nr. 50 
bis einschliesslich Nr. 100: 
a) roh 
h) gebleicht, gefärbt, mehrfärbig gewebt 
oder bedruckt 
feinste, d. i. Gewebe aus Garn über Nr. 100 ; 
Tülle (Bobbinets, .Petinets, derlei Vorhang- 
stoife und Möbelnetze) j Waaren in Ver 
bindung mit Metallfäden 
Gestickte Webewaaren; Spitzen 
Sammte und sammtartige Webewaaren (mit 
aufgeschnittenem oder nicht aufgeschnittenem 
Flor), Band-, Posamentier-, Knopf- und | 
Wirkwaaren 
Kfr- 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
z 
allgar 
inuiner 
fl. kr. 
40 
50 
00 
40 
50 
70 
50 
00 
80 
70 
100 
100 
200 
80 
trmgs- 
m&ssiger 
fl. kr. 
135 
Dochte ; Gurten , Treibriemen , Schläuche ; 
Gitter, Netze und Seile, grobe; Streifnetze 
In der Ausfuhr frei. 
100 i 
Allgemeine Anmerkungen. j 
Gewebe und Wirkwaaren werden nach jener Classe i| 
tariflrt, welcher sie mit Rücksicht auf das Materiale, woraus L 
sie bestehen, angehören. ¡j 
Bei gestickten Geweben bleibt das Stickmaterial (jedoch | 
mit Ausnahme der Seide) ausser Betracht und hat die Ver- i 
zollung nach dem Grundstotfe, aber stets als gestickte Waare j| 
zu geschehen. i 
Glatte Gewebe. Ala solche werden nur breit gewebte J 
Zeuge mit einfacher leinwandartiger Bindung iz. B. Kattun, | 
Leinwand, Tuch, Taflet etc.) mit Ausnahme von Bändern, 
Gazen und anderen nicht besonders benannten Gittergeweben 
verstanden. 
Zu denselben werden auch die einfachen Köper ge 
rechnet. 
Bei den glatten ileinwandartigen etc.) Geweben liegt ab- • 
wechse nd ein Kettenfaden über und einer unter dem Schüsse, 
ao dass beide Seiten ohne weitere Bearbeitung vollständig 
gleich und eben sind. 
Alle anderen Köper, z. B. Atlasse (Satins. Satinets 
n. dgl.), deren Ketten- oder Schusstäden durch eine beson- 
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