XXII. Baumwolle, Garne und Waaren daraus, etc.
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Tarifmässige Benennung
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Dänemark.
Baumwolle, rohe, frei.
Aus vegetabilischen Stoffen, z. B, Baumwolle.
Flachs und Hanf, nebst den Stoffen, die
tarifmàssig dazu gerechnet werden, ingleichen
auch Asbest, Garn, hierin inbegriffen Segel
garn und solche Bindfäden, sowie solche
runde Litzen und runde Schnüre, welche
von der Dicke einer Linie und darunter;
a) ungefärbtes
b) gefärbtes und alle Arten Garn in Verbin
dung mit Lahn
Waaren aus vegetabilischen Stoffen, baumwollene
o) klare oder undichte, mit Metalldraht oder
gesponnenem Glase verbundene Waaren,
ferner Spitzen, filirte und gehäkelte Arbeiten,
ingleichen Posamentier- und Knopfmacher
arbeit
Anmerkung; Unter klaren oder undichten Waaren sind
solche zu behandeln, in welchen sich zwischen den einzel
nen Fäden ein Zwischenraum mindestens eines Fadens
wahrnehmen lässt, oder falls diese Unterscheidung nicht
thunlich ist, von denen eine □Elle nur 4 Quint und dar
unter wiegt. Bei der Beurtheilung des Zwischenraumes
nach Massgahe der ersten Alternative kommt Stickerei
oder dgl. auf einen übrigens klaren oder undichten Stoff
nicht in Betracht. Ein theilweise klarer oder dichter
Stoff wird als klar oder undicht betrachtet.
b) andere:
1. bedruckte, ingleichen Tricotage und
sammtartig gewebte Stoffe
2. mehrfarbige, nicht bedruckte ....
3. einfarbige, sowie ungefärbte, muster
gewebte, z. B. Damast, Drillich und ähn
liche Stoffe
4. ungefärbte, nicht gemusterte Gewebe,
auch geköperte, sowie Watten ....
In der Ausfuhr frei,
England.
Alle Baumwollgarne und Waaren daraus in
der Ein- und Ausfuhr frei.
Frankreich.
Baumwolle, rohe oder nicht egrinirt ....
n in geleimten Tafeln, Watte . . .
Baumwollgarne :
Garne, einfache, rohe, per '/, Kg. in der Länge
von 20.500 Meter oder weniger . .
mehr als 20.500, nicht über 30.500 Meter
, 30.500, „
40.500,
50.500,
60.500,
70.500,
80.500,
40.500
50.500
60.500
70.500
80.500
90.500
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