Full text: General-Zoll-Tarif für die Ein- und Ausfuhr aller Waaren folgender europäischen Staaten: Oesterreich-Ungarn, Deutschland [usw.]

XXII. Baumwolle, Garne und Waaren daraus, etc. 
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340 
Tarifmässige Benennung 
■2 E 
Dänemark. 
Baumwolle, rohe, frei. 
Aus vegetabilischen Stoffen, z. B, Baumwolle. 
Flachs und Hanf, nebst den Stoffen, die 
tarifmàssig dazu gerechnet werden, ingleichen 
auch Asbest, Garn, hierin inbegriffen Segel 
garn und solche Bindfäden, sowie solche 
runde Litzen und runde Schnüre, welche 
von der Dicke einer Linie und darunter; 
a) ungefärbtes 
b) gefärbtes und alle Arten Garn in Verbin 
dung mit Lahn 
Waaren aus vegetabilischen Stoffen, baumwollene 
o) klare oder undichte, mit Metalldraht oder 
gesponnenem Glase verbundene Waaren, 
ferner Spitzen, filirte und gehäkelte Arbeiten, 
ingleichen Posamentier- und Knopfmacher 
arbeit 
Anmerkung; Unter klaren oder undichten Waaren sind 
solche zu behandeln, in welchen sich zwischen den einzel 
nen Fäden ein Zwischenraum mindestens eines Fadens 
wahrnehmen lässt, oder falls diese Unterscheidung nicht 
thunlich ist, von denen eine □Elle nur 4 Quint und dar 
unter wiegt. Bei der Beurtheilung des Zwischenraumes 
nach Massgahe der ersten Alternative kommt Stickerei 
oder dgl. auf einen übrigens klaren oder undichten Stoff 
nicht in Betracht. Ein theilweise klarer oder dichter 
Stoff wird als klar oder undicht betrachtet. 
b) andere: 
1. bedruckte, ingleichen Tricotage und 
sammtartig gewebte Stoffe 
2. mehrfarbige, nicht bedruckte .... 
3. einfarbige, sowie ungefärbte, muster 
gewebte, z. B. Damast, Drillich und ähn 
liche Stoffe 
4. ungefärbte, nicht gemusterte Gewebe, 
auch geköperte, sowie Watten .... 
In der Ausfuhr frei, 
England. 
Alle Baumwollgarne und Waaren daraus in 
der Ein- und Ausfuhr frei. 
Frankreich. 
Baumwolle, rohe oder nicht egrinirt .... 
n in geleimten Tafeln, Watte . . . 
Baumwollgarne : 
Garne, einfache, rohe, per '/, Kg. in der Länge 
von 20.500 Meter oder weniger . . 
mehr als 20.500, nicht über 30.500 Meter 
, 30.500, „ 
40.500, 
50.500, 
60.500, 
70.500, 
80.500, 
40.500 
50.500 
60.500 
70.500 
80.500 
90.500 
Pfd. 
i! Kg. 
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100 
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100 
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87 
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15 
20 
30 
40 
50 
60 
70 
90
	        
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