Full text : General-Zoll-Tarif für die Ein- und Ausfuhr aller Waaren folgender europäischen Staaten: Oesterreich-Ungarn, Deutschland [usw.]

188

XXVI.  Kleidungen,  Wäsche  und  Putzwaaren,  etc.

li

Tarifmässiire  Benennung:

Rumänien.

428  I  Hüte  und  zwar  :

429  I
j  480  ;

■131

i
I
i

Männerhüte,  seidene,  Gibus  ohne  Unterschied
des  Stoffes,  Hüte  aus  lackirtem  Pappendeckel, ­
  Mützen  und  andere  Kopfbedeckungen
für  Männer  ohne  Unterschied  des  Stoffes  .
Hüte  und  Kappen  aus  Kohr,  Binsen,  Palmblättern,
Span  und  anderen  faserigen  Stoffen,  ohne
Garnitur,  mit  Ausnahme  der  Hüte  und  Kappen
aus  Bast  und  Stroh
Hüte  und  Kappen  aus  Bast,  Stroh,  ohne  Garnitur ­
  und  mit  seidenen  oder  anderen  Gespinnsten
  oder  mit  Rosshaar  durchzogene
oder  durchwirkte  Hüte  und  Kappen  (Sparterie)
Kopfbedeckungen  für  Militär,  als:  Czakos,
Käppis  und  andere  ähnliche  aus  Tuch  oder
anderen  Stoßen  mit  oder  ohne  Verzierung
oderDistinctionszeichen  von  Metall,  Posamentierwaaren
  oder  anderen,  vom  Werthe
In  der  Ausfuhr  frei.
Russland..

219  I
J

Genähte  Kleider  und  Wäsche:
1.  Genähte  Wäsche  jeder  Art,  ausser  der  in
P.  2  dieses  Paragraphes  und  in  den  189
und  190  besonders  genannten
2.  Battist-  und  Leinenwäsche,  sowie  jede  mit
Spitzenbesatz  oder  Ausnäharbeit,  Einsätzen
und  Broderien  jeder  Art  (ausgenommen  zu
#  215  gehörige  mit  der  Hand  hergestellte
Spitzen)
3.  Männerkleider  jeder  Art,  mit  Ausnahme  der
aus  Sammt,  Halbsammt  und  anderen  Seidenund
  Halbseidengewehen  hergestellten  .  .
4.  Kinderkleider  (f.  Kinder  beiderlei  Geschlechts)
ausser  den  aus  Sammt,  Halbsammt,  anderen
seidenen  und  halbseidenen  Geweben  an  gefertigten, ­
  ohne  den  in  Art.  219,  Nr.  7  erwähnten ­
  Besatz
mit  solchem  Besatz  unter  Art.  219  Nr.  4  .
5.  Frauen-Oberkleider  aus  Tuch  und  anderen
Wollenstolfen,  mit  oder  ohne  Besatz  .  .
6.  Kleider  und  Kleidungsstücke  jeder  Art  aus
Sammt,  Halbsammt  und  anderen  Seidenund
  Halbseidenstoffen,  mit  oder  ohne  Besatz ­
  aus  anderen  Stoffen,  sowie  jeder  Art
Kleider  und  Kleidungsstücke,  in  denen  die
gen.  Gewebe  den  Hauptbe  tandtheil  bilden  .
7.  Jede  Art  Frauenklcider  und  Kleidungsstücke,
ausser  den  in  den  P.  4  und  5  genannten
und  ohne  den  in  P.  7  genannten  Besatz  .
8.  Jede  Art  Frauenkleider  und  Kleidungsstücke
initBänder-,  Sammt-,  Seidengewebe-,  Federn-,
Pelz-  und  Spitzenbesatz  und  Bordüren  .  .

li

Sn

Zoll

allgemeiner ­


tragsmäsaiger


Kg.

Frc.  i  Cent.

3  50

100

100

30

362  -

Pfd.

Hubel,  Koi>.

Frc.  Cent.!

Hubel  j  Kop

1  ;  1  50

12  -

1  i  1  30
1  1  30
1  2  —
1  2  —

1

1  2  25

1  I  3  50
            
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