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XXX. Kautschuk und Guttapercha und Waaren daraus.
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Tarif massige Benennung
88
89
109
547
300
Belgien.
Kautschuk, roh, frei.
NB. Zu Kautschuk, roh, wird gereiht: Kautschuk
fäden und -Platten, nicht geschnitten und
ohne Beimengung von Geweben.
Kautschuk, verarbeitet, 10”/n v. Werth der Waare.
NB. Waaren, welche nicht einer günstigeren
Classe zugewiesen sind, und die, welche nicht
zur Classe der Kurzwaaren od. Möbel gehören.
Jn der Ausfuhr frei.
Dänemark.
Kautschuk, Gummi elasticum, Guttapercha, in
Blöcken und Platten, auch Band, Riemen,
Röhren, Schnüre, Sohlen und Stangen . .
Andere Arbeiten
ln der Ausfuhr frei.
England.
Alle Waaren ans Kautschuk und Guttapercha
in der Ein- und Ausfuhr zollfrei.
Frankreich.
Kautschuk und Guttapercha, roh oder geschmolzen
Waaren aus Kautschuk und aus Guttapercha:
a) rein oder gemischt
h) aufgelegt auf Geweben, in Stücken oder
auf anderen IMaterialien
c) aus elastischen Geweben
d) Schuhwerk aus Kautschuk
e) Kleidung, fertige
ln der Ausfuhr frei.
Griechenland.
Gummi elasticum, unverarbeitet '
Elastik zu Schuhen, von reiner Seide oder von
Seide mit Baumwolle gemischt . . .
„ von Baumwolle, Wolle oder Leinen und
Baumwolle
Schuhe aus Kautschuk
Ein- und Ausfuhr frei.
Italien.
Kautschuk und Guttapercha:
a) roh, sowohl fest als flüssig
b) bearbeitet in Posamentierwaaren, elastischen
Bändern und Geweben
cj in anderen Arbeiten mit Inbegrifl' von
Kleidungsgegenständen und Schuhwaaren .
Anmerkung: Diese Tarifsätze sind auch in den Verträgen
mit Frankreich und Oesterreich-Ungarn in gleicher Höhe
angenommen.
In der Ausfuhr frei.
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