XXXIl. Leder uud Lederwaaren.
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Belgien.
Bohe Häute und Pergament frei.
Ziegen- und Schaffelle, geloliete, und Zickelfelle,
weissgar gemachte
dgl. gefärbte, vernirte, lackirte, maroquinirte
Häute und zugerichtetes Pelzwerk . . ,
ln anderer Weise zugerichtete Häute (der ge-
loheten und gegärbten Häute)
Waaren aller Art aus Leder und Fellen, welche
nicht mit Bücksicht auf ihre Verwendung
einer günstigeren Tarifclasse zugewiesen
werden können (Maschinen- und mechanische
Vorrichtungen), Sattler- und Schuhmacher-
waaren, Handschuhe etc, vom Werthe IQOo-
Anmerkung: Siehe auch Kurzwaaren.
ln der Ausfuhr frei.
Kg.
Frc.
Cent.
Frc.
Cent.
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100 ji 30 — ,
100 l| 15 —
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213
212
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Dänemark.
Leder, von Fellen und Häuten bereitete:
gefärbte, geschwärzte, geglättete, lackirte oder
bronzirte, mit Vergoldung oder Versilberung,
aufgedruckten oder gepressten Figuren ver
sehene oder auf ähnliche Art ausgestattete,
ingleicheu Chagrin, Corduan, Maroquin,
Saffian und Pergament
Andere
Lederarbeiten :
Handschuhe, auch in Verbindung mit anderen
Stoffen, sowohl genähte wie zugescbnittene
Andere Arbeiten aus Leder, nicht besonders
tarifirt
In der Ausfuhr frei.
England.
Häute, Felle und Leder in der Ein- uud
Ausfuhr zollfrei.
Frankreich.
Häute, bearbeitete:
Häute, lackirte oder zu Saffian zubereitete
gefärbte Hammelfelle
„ andere
andere Ziegen-, Hammel- und Lammfelle . .
andere nicht besonders benannte
Arbeiten aus Häuten oder Leder:
Stiefeln
Halbstiefeln für Männer und für Frauen . .
Schuhe
Bindriemen für Holzschuhe .
Handschuhe aus Lamm- und Kalbsleder, ein
fach genähte
„ gesteppte
„ aus Ziegen- oder Behleder, einf. genäht
„ „ - r r gesteppt
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Krön.
Oere
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Cent.
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