Post des
Orig.-Tarifes
228
XXXII. Leder und Lederwaaren.
Zoll
Tarifmässige Benennung
Russland.
4. Pferdegeschirr mit Zugehör, Sattel und
Sattlerwaaren, Felleisen, Reisesäcke, leder
nes Jagdzeug u. dgl. Waaren, Fechthand
schuhe, lederne Bücher und Portefeuilles,
überhaupt Lederfabrikate aller Art, die
nicht besonders aufgeführt sind . . . .
Lederhand zum inneren Besatz von Hüten, ge
steppt oder mit gepressten Rändern, dgl. zu
Fussbekleidungen, zugeschnittenes, gestepp
tes Leder
Treibriemen, lederne, für Webstühle . . . .
Treibriemen, nicht zusammengenähte, selbst
wenn selbe mit Maschinen importirt werden
In der Ausfuhr frei.
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Serbien.
Leder:
a) gegärbtes aus Schaf-, Lamm-, Ziegen- und
Kitzfellen
h) gegärbtes von Rind-, Büffel-, Schweine-,
Kameel-, Esel-, Hirsch-, Pferde-, Fohlen-,
Maulthier-, Kälber- und Hundshäuten . .
c) Sohlenleder oder Imitation, Blankleder,
nicht lackirt, Leder für Opankenmacher,
ohne Unterschied
d) alles übrige Leder, wie immer bearbeitet,
gefärbt oder nicht, lackirt, bronzirt oder
ähnlich bearbeitet
Vertragsmässig mit Oesterreich- Ungarn:
Sohlenleder und anderes gemeines Leder, d. i.
naturfarbiges braunes oder schwarzes, auch
gewichst, genarbt, gezogen, aber nicht
bronzirt oder lackirt
Sattler-, Leder- und Handschuharbeiten:
Kummete, Kissen in Verbindung von Holz, mit
Leder, Leinwand oder sonstigen Materialien
überzogen
Alle übrigen Waaren aus Leder, wollenen
Geweben, Baumwolle, Leinen oder son
stigen Materialien, in oder ohne Verbindung
mit anderen Materialien, ausgenommen Gold,
Platin und Silber, Gold- oder Silberdraht,
oder vergoldetem und versilbertem Draht,
sowie Sattel, Zügel, Geschirre, Halfter, Silaw,
Cuburlik, Kissen, Säcke, Gurte, Riemen
und ähnliche Gegenstände; hierzu gehören
auch Polster und Decken und Aehnliches aus
Leder, ausgenommen Handschuhe . . . .
Alle vorher benannten Waaren, wenn selbe
mit Gold oder Silber oder mit vergoldetem
oder versilbertem Draht gestickt sind . .
Anmerkang: Unter gestickten Waaren, welche vorstehend
benannt wurden, versteht man nur jene, welche auf Ge
weben oder sonst vollständig bearbeiteten Materialien mit
Kg.
100
100
100
100
100
100
100
100
Dinar Para
30 —
36 —
50 i —
120 , -
Dinar Para
60
240
600
30 —