Full text : General-Zoll-Tarif für die Ein- und Ausfuhr aller Waaren folgender europäischen Staaten: Oesterreich-Ungarn, Deutschland [usw.]

XXXII.  Leder  und  Lederwaaren.

229

S

Tarifmässige  Benennung

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194

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der  Hand  oder  Maschine  gestickt  sind,  nicht  aber  jene,  ln
welchen  der  Stoff  beim  Weben  gestickt  wurde.  (Siehe
auch  Kurzwaaren  Nr.  61  B,  Z.  5.)
Schuhwaaren:
u)  aus  Holz,  in  Verbindung  mit  Leder  oder
gewöhnlichen  Materialien
h)  Opanken  aus  rohem  Leder  oder  aus  Opankenleder ­

c)  alle  übrigen  Schuhwaaren  aus  welch  immer
für  einem  Materiale,  nur  nicht  mit  Oold
oder  Silber  verziert  oder  mit  vergoldeten
oder  versilberten  Gespinnsten  gestickt  .  .
(J)  Schuhwaaren  aus  welch  immer  für  einem
Materiale,  wenn  selbe  mit  Gold  oder  Silber
verziert,  oder  mit  vergoldeten  oder  versilberten ­
  Gespinnsten  gestickt  sind  ....
Handschuhe,  lederne,  nicht  gefüttert  ....
Anmerkung:  Handschuhe  dieser  Art  sind  im  serbischen
Original-Tarif  unter  Post  62  C,  d.  i.  Kleiderreingereiht.
Vertragsmässig  zwischen  Oesterreich  -  Ungarn
und  Serbien,  dann  Deutschland  und  Serbien:
Schuhwaaren  aus  Leder,  Kautschuk  und  Zeugstoffen ­
  vom  Werthe  6%.
In  der  Ausfuhr  frei.
Spanien.
Ungegärbte  Häute  und  Felle
Anmerkung:  Die  aus  nicht  europäischen  Ländern  eingefnhrten
  ungegärbten  Felle  und  Häute  Dir  je  HM)  Kg.  nur
•i  Pesetas  weniger  Zoll.
Lackirte  Felle,  gegärbte  und  zugerichtete  Kalbfelle ­

Zoll  zur  Post  195,  welcher  auf  die  Vertragsstaaten ­
  Anwendung  findet,  so  lange  die  Verträge ­
  mit  Belgien  und  Frankreich  bestehen
Andere  zugerichtete  Häute,  einschliesslich  des
Sohlenleders
Zoll,  welcher  auf  die  Vertragsstaaten  Anwendung ­
  findet,  so  lange  die  Verträge,  mit
Belgien  und  Frankreich  bestehen  ....
Leder,  zu  Maroquin  verarbeitet
Felle  zur  Bekleidung  oder  zum  Putz  in  natürlichem ­
  oder  zugerichtetem  Zustande  .  .  .
Dergleichen  in  fertigen  Waaren  (Pelzwaaren)
Handschuhe,  lederne
Schuhwerk  .
Riemer-  und  Taschnerwaaren
Andere  Gegenstände  aus  Leder  oder  mit  solchem
überzogen
In  dei-  Ausfuhr  frei.
Schweiz.
Leder  aller  Art
Leder-  und  Schuhwaaren  aller  Art
Häute  und  Felle,  rohe,  im  Tarif  nicht  besonders
benannte

Kg.  j;  Dinar  Para

100
100
100

60  —
120  —
1240  —

Dinar

Para

100  ¡600  —
100  800  —

Kg.
100
100
100
'100
!  100
100
100
100
100
100
100
100

Kg.
100
100
100

Pesetas
12  '  60
5  -
2  —
1  —

Pesetas
10  15  I

—  64  I  —

9
32
8
3

to
75

8
18
5
2

50
85

5('
25
3:1
65
15

5  —  r  4  58

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8  —
80  —

—  60
            
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