Full text : General-Zoll-Tarif für die Ein- und Ausfuhr aller Waaren folgender europäischen Staaten: Oesterreich-Ungarn, Deutschland [usw.]

Post  des
Orig.-Tarifes

2Õ2

XXXV.  Glas  und  Glaswaaren.

Tarifmässige  Benennung

23:j

,  Theilung  in  Millimeter  oder  Grade  anzuzeigen ­
  ,  gehören  zu  den  ojttiscben  oder
mathematischen  und  ähnlichen  Instrumenten  ;
a)  einfach  geblasene  oder  gegossene,  nicht
farbig,  weder  geschliffen  noch  gravirt  .  .
b)  farbige  und  geschliffene
Glas,  Krystall  und  Email  in  Perlen  (Conterie',
geschnitten  nach  Art  der  Gemmen  oder  in
durchbohrten  Stücken  für  Leuchter  und  andere ­
  ähnliche  Arbeiten
Ein  geführt  aus  Vertragsstaaten;
Glas-  und  Krystallwaaren:
if)  einfach  geblasene  oder  gepresste,  weder
farbig  noch  geschliffen  noch  gravirt  .  .
h)  farbige,  geschliffene,  bemalte,  emaillirte,
vergoldete,  versilberte
Glas,  Krystall  und  Email  in  Perlen  (Conterie),
geschnitten  nach  Art  der  Gemmen  oder
Prismen  für  Leuchter  und  andere  ähnliche
Arbeiten
In  der  Ausfuhr  frei.
Niederlande.

Kg.

100
100

100

Zoll

allgemeiner ­


vertrags-



I
Lira  Cent.

12  -
18  —

50  I  —

100
100  :  11

100

30  —

Lira

Cent.

11  —

30

I

Glas  und  Krystall  und  alle  Arbeiten  und  Waaren
daraus,  Spiegel  mit  oder  ohne  Rahmen,
Glasperlen  und  Korallen  werden  bei  der
Einfuhr  als  Krämerwaaren  mit  5"'n  vom
Werthe  belegt.
In  der  Ausfuhr  frei.
Portugal.
Glas  und  Spiegelgläser,  polirte  oder  belegte,
ein  gerahmt  oder  niclit
oder  vom  Werthe  25o/o.
Glaswaaren,  nicht  besonders  benannte  ....
Glas  für  Juwelierarbeiten
Glasgefässe  f.  chemische  u.  wissenschaftl.  Zwecke
Glasscherben  frei.
ln  der  Ausfuhr  frei.

Kg.

PelH

0103
0054-50
0001

Bels

100

503

504

Rumänien.
Glas,  gemeinstes  (d.  i.  Hohlglas  |  Glasgeschirr],
grünes,  schwarzes  und  gelbes  in  seiner  natürlichen ­
  Farbe,  weder  gepresst,  geschliffen
noch  abgerieben),  dann  Glasmassen,  rohe
(d.  i.  in  rohen  Platten,  Stangen  und  unförmlichen ­
  Stücken,  auch  Emailmasse)  .  .
Glas,  gemeines,  d.  i.  weisses  Hohlglas,  ungemustert, ­
  glatt,  ungeschliffen,  unabgerieben,
unge%)resst,  oder  nur  mit  abgeschliffenen
oder  eingeriebenen  Stöpseln,  Böden  oder
Rändern,  ferner  Fenster-  und  Tafelglas,  in
seiner  natürlichen  Farbe  (grün,  halb  und
ganz  weiss)

Kg.

Frc.  Cent,

Frc.

100  4

I100  I  G

50

Cent.

I
t
            
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