Full text : General-Zoll-Tarif für die Ein- und Ausfuhr aller Waaren folgender europäischen Staaten: Oesterreich-Ungarn, Deutschland [usw.]

XXXV,  Glas  und  Glaswaaren.

253

Zoll

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505
506
507
508
509

157

Rumänien.
Glas,  gepresstes,  abgeriebenes,  gravirtes,  geschnittenes, ­
  gemustertes,  massives  ;  alle  diese
Gegenstände  ungefärbt,  nicht  geschliffen  .
Glas,  geschliffenes,  farbiges,  bemaltes,  vergoldetes, ­
  versilbertes,  Glasbehänge  zu  Kronleuchtern ­

Spiegelgläser,  deren  beide  Dimensionen  45  Cm,
nicht  übersteigen,  belegt  oder  nicht  ,  ,  ,
Spiegelgläser,  bei  welchen  beide  Dimensionen
oder  eine  derselben  45  Cm.  übersteigen,
belegt  oder  nicht
Tara  zu  Post  506—508:  30  in  Kisten  und
Fässern,  20  in  Körhen  und  Halbkisten.
Phantasieartikel,  wie:  Statuetten,  Figürchen  etc.,
Schreibtisch-Garnituren,  Handleuchter  u.  dgl.
aus  verziertem  Glase,  ohne  Unterschied  der
Façon,  montirt  mit  jederlei  anderem  Materiale, ­
  mit  Ausnahme  der  edlen  Metalle  vom
Werthe  7®/o.
Vertragsmässig  mit  Belgien  und  den  meistbegünstigten ­
  Staaten  :
Zu  Artikel  504:  Fensterglas  und  Tafelglas  in
seiner  natürlichen  Farbe  (grün,  halb  und
ganz  weiss)
Vertragsmässig  mit  Grossbritannien  und  den
meistbegünstigten  Staaten  :
Zu  Artikel  505:  Glas,  gepresstes,  abgeriebenes,
gravirtes,  geschnittenes,  gemustertes,  massives, ­
  alle  diese  Gegenstände  ungefärbt,  nicht
geschliffenes
Anmerkung:  Olas,  gegoBseno»,  nicht  gegchliffenes,  ist
hier  inbegriffen.
Vertragsmässig  mit  Italien  und  den  meistbegünstigten ­
  Staaten:
Zu  Artikel  506:  Gegenstände  aus  färbigem
Glase  in  der  Form  falscher  Perlen,  falscher
Korallen,  falschen-  Gagats,  Artikel  in  rumänischer ­
  Sprache  „margelle“  genannt  .  .  .
In  der  Ausfuhr  frei.
Russland.
Glaswaaren:
Anmerkungen:  Weinflaschen  jeder  Art  werden  in  die
Häfen  des  Schwarzen  und  Asow  echen  Heeres  und  in  die
Zollämter  von  Bessarabien  zollfrei  eingefährt.
Für  die  Verpackung  von  Glaswaaren  (mit  Aueechluss  vo:i
Fensterglas)  werden  bei  Körben  25,  bei  Kiefen  und  Fäseem
45%,  für  die  Verpackung  von  Fenaforgias  und  Spiegelgläsern ­
  bei  Kiefen  20%  und  für  die  Verpackung  von  Spiegelgläsern ­
  in  doppelten  Kisten  25%  des  Zollbetrages  in
Abzug  gebracht.
1.  Waaren  aus  grünem  Bouteillenglas  ohne
Verzierungen,  nicht  facettirt  und  nicht  geschliffen, ­
  wenn  auch  mit  gegossenen  Buchstaben ­
  und  Mustern

Kg.
100
100
100
100

100

100

100

Pud

Frc.  Cent.
I
20  ^  -
50  ^  —
20  I  —
40  i  —

Frc.  Cent.
20  -
50  -

Rubel

Kop.

50

20  —  .

88  —

Rubel  I  Kop.
            
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