Full text: General-Zoll-Tarif für die Ein- und Ausfuhr aller Waaren folgender europäischen Staaten: Oesterreich-Ungarn, Deutschland [usw.]

XXXV, Glas und Glaswaaren. 
25Õ 
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11 
Spiegelrahmen, die mit Spiegeln zugleich eingeführt 
werden, unterliegen im Allgemeinen der Zollgebühr nach 
g 181, Anm. 2. Wenn sie jedoch weniger als 100 Qnadr.- 
Werschok Flächenranm einnehmen und in einfachen Holz 
rahmen eingeführt werden, welche nicht ohne Beschädigung 
der Spiegel von denselben gelöst werden können, wird von 
dem Oesammtgewichte der Rahmen und Spiegel der Zoll 
von 6 Kopeken wie nach § 158, Punkt 1 erhoben. 
In der Aiif>fuhr frei. 
Kg. Dinar Para 
Serbien. 
Glas, gemeines, nicht geschliffen, nicht gepresst, 
nicht vergoldet, bemalt oder überstrichen 
und ohne Verbindung mit anderen Materialien: 
aj 1. Fenstertafeln j. 100 
2. Gefasse und sonstige Gegenstände, welche :| 
nicht in die Çlasse der Kurzwaaren fallen ¡ 100 
feineres, und zwar theilweise oder ganz j 
geschliffen, gepresst, gefärbt, bemalt, ver 
goldet, versilbert oder überzogen, jedoch 
ohne Verbindung mit anderen Materialien, 
Tafeln für Fenster oder Spiegel, sowie 
Gegenstände, welche in die Classe der 
Kurzwaaren nicht gereiht werden . . . | 100 
cJ gemeine oder feinere Gefasse und andere 
Gegenstände, wenn selbe in Verbindung 
mit anderen Materialien stehen , aus 
genommen Spiegel, Kurzwaaren und jene 
Gegenstände, welche in anderen Ch.ssen 
speciell aufgeführt erscheinen 
(Siehe Kurzwaaren Kr. ül a 1. 5, 0.) 
Spiegel, eingerahmte, ausgenommen Handsjtiegel, 
welche unter die Kurzwaaren fallen : 
nj in Bahmen von 50 Cm. Länge . . . . h 100 60 
5; „ „ über 50 Cm. lang |' 100 120 
Vertragsm. mit Oesterreich-Ungarn und Serbien: 
Glas: fO'Glas, gemeines, d. i. nicht abgerieben, 
nicht gepresst, nicht geschliffen, nicht 
gravirt, nicht bornait und ohne Verbindung 
mit anderen Materialien; 
1. Fenster- und Tafelglas, Hohlglas in 
seiner natürlichen Farbe, rohe Glas- 
und Emailmasse, Gussplatten zu Dach- i; 
und Bodenbelag, gerippt oder nicht . . 100 
2. Hohlglas, weisses ^100 
h) Hohlglas der Post a mit abgeschliffenen ■ 
oder eingeriebenen Stöpseln, Böden oder 
Rändern . . j, 100 i| — 
cj Glas, geschliffenes, geätztes, gravirtes, ge- ¡¡ 
presstes, gemustertes, gefärbtes, vergolde- i: ■ 
tes, versilbertes, belegtes, Glasbehänge für 
Kronleuchter, Glasknöpfe, Glaskorallen, | 
Glasperlen, -Schmelz und Glasflüsse . . I' 100 !! — 
Anmerkung: Ute an den Knöpfen vorhandenen || jl 
Oeaen oder Unterlagen, blos zur Befeatiguiig dienend, i| i! 
aowie die Reibung der Glaskorallen. Glasperlen und des ¡, 
Glasschmelzes auf Uespinns^den. lediglich zum Zwecke II 
der leichteren Verp ckung nud Versendung, sind bei der ! 
50 
12 50 
100 
80 — 
60 — 
Dinar Para 
5 — 
12 -
	        
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