XXXV, Glas und Glaswaaren.
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Spiegelrahmen, die mit Spiegeln zugleich eingeführt
werden, unterliegen im Allgemeinen der Zollgebühr nach
g 181, Anm. 2. Wenn sie jedoch weniger als 100 Qnadr.-
Werschok Flächenranm einnehmen und in einfachen Holz
rahmen eingeführt werden, welche nicht ohne Beschädigung
der Spiegel von denselben gelöst werden können, wird von
dem Oesammtgewichte der Rahmen und Spiegel der Zoll
von 6 Kopeken wie nach § 158, Punkt 1 erhoben.
In der Aiif>fuhr frei.
Kg. Dinar Para
Serbien.
Glas, gemeines, nicht geschliffen, nicht gepresst,
nicht vergoldet, bemalt oder überstrichen
und ohne Verbindung mit anderen Materialien:
aj 1. Fenstertafeln j. 100
2. Gefasse und sonstige Gegenstände, welche :|
nicht in die Çlasse der Kurzwaaren fallen ¡ 100
feineres, und zwar theilweise oder ganz j
geschliffen, gepresst, gefärbt, bemalt, ver
goldet, versilbert oder überzogen, jedoch
ohne Verbindung mit anderen Materialien,
Tafeln für Fenster oder Spiegel, sowie
Gegenstände, welche in die Classe der
Kurzwaaren nicht gereiht werden . . . | 100
cJ gemeine oder feinere Gefasse und andere
Gegenstände, wenn selbe in Verbindung
mit anderen Materialien stehen , aus
genommen Spiegel, Kurzwaaren und jene
Gegenstände, welche in anderen Ch.ssen
speciell aufgeführt erscheinen
(Siehe Kurzwaaren Kr. ül a 1. 5, 0.)
Spiegel, eingerahmte, ausgenommen Handsjtiegel,
welche unter die Kurzwaaren fallen :
nj in Bahmen von 50 Cm. Länge . . . . h 100 60
5; „ „ über 50 Cm. lang |' 100 120
Vertragsm. mit Oesterreich-Ungarn und Serbien:
Glas: fO'Glas, gemeines, d. i. nicht abgerieben,
nicht gepresst, nicht geschliffen, nicht
gravirt, nicht bornait und ohne Verbindung
mit anderen Materialien;
1. Fenster- und Tafelglas, Hohlglas in
seiner natürlichen Farbe, rohe Glas-
und Emailmasse, Gussplatten zu Dach- i;
und Bodenbelag, gerippt oder nicht . . 100
2. Hohlglas, weisses ^100
h) Hohlglas der Post a mit abgeschliffenen ■
oder eingeriebenen Stöpseln, Böden oder
Rändern . . j, 100 i| —
cj Glas, geschliffenes, geätztes, gravirtes, ge- ¡¡
presstes, gemustertes, gefärbtes, vergolde- i: ■
tes, versilbertes, belegtes, Glasbehänge für
Kronleuchter, Glasknöpfe, Glaskorallen, |
Glasperlen, -Schmelz und Glasflüsse . . I' 100 !! —
Anmerkung: Ute an den Knöpfen vorhandenen || jl
Oeaen oder Unterlagen, blos zur Befeatiguiig dienend, i| i!
aowie die Reibung der Glaskorallen. Glasperlen und des ¡,
Glasschmelzes auf Uespinns^den. lediglich zum Zwecke II
der leichteren Verp ckung nud Versendung, sind bei der !
50
12 50
100
80 —
60 —
Dinar Para
5 —
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