Full text: General-Zoll-Tarif für die Ein- und Ausfuhr aller Waaren folgender europäischen Staaten: Oesterreich-Ungarn, Deutschland [usw.]

I 
2Õ6 
XXXV. Glas und Glaswaaren. 
T a r i f m ä s sig e Benennung 
Tarifirung nicht in Betracht zu ziehen. Können auf 
Gespinnstfäden oder Schnüre aufgereihte Gegenstände 
aus Glas ohne Weiteres als Schmuck (z. B. Armbänder, 
Halsbänder u. dgl.) verwendet werden, so fallen sie 
nicht unter die Position 11c. 
(l) Glaswaaren in Verbindung mit anderen ge 
meinen Materialien 
Anmerkung; Hohlglas mit ordinärer Beflechtung von Wei 
den, Binsen, Stroh oder Bohr wird je nach seiner Be 
schaffenheit nach Pos. 11«, 6 oder c behandelt. 
Vertragsmässig mit Deutschland und Serbien 
dieselben Gewichtszölle oder 10”/o v. Werthc. 
In der Ausfuhr frei. 
S = 
Kg. 
100 
Spanien. 
Hohlglas, gemeines oder ordinäres ' 100 
Krystallglas und Nachahmungen desselben . . I 100 
Tafelglas und Tafelkrystall ! 100 
Glas und Krystall mit Quecksilberbelag, sowie i 
Brillen und Uhrgläser j 100 
Nach dem Handels- und Schifffahrtsvertrag ! 
zwischen Spanien und Oesterreich-Ungarn vom | 
3. Juni 1880: j 
Krystall und Krystallnachahmungen aus Glas, so- | 
wie Hohlglas von innen versilb. oder vergoldet 100 
Anmerkung zu Glas, Art. 10 u. 11: Als im Artikel 10 he- i 
griffenes Glas ist zu betrachten: Bonteilten, Damajuanas ! 
(sehr grosse Korbflaschen) und Flaschen zu Oet, Wein, ] 
Droguen, Parfümerien und chemischen Erzeugnissen, inso- : 
fern selbe in keiner Weise geschliffen sind. Als zu Ar- I 
tikel 11 gehörig: Bouteillen, Schalen, Gläser und andere 
Gegenstände des Tafelservice, der Beleuchtung und Ver 
zierung, sie mögen aus Krystall oder aus weissem oder ge 
färbtem Glas bestehen, Glas u. Krystall, welches in soge 
nannten Käfigen (jaulas) verpackt eingeht, ist der fixen 
Tara der Bestimmung 5 nicht unterworfen. 
In der Ausfuhr frei. 
allge 
meiner 
1 1 
ver- 
trags- 
mässiger 
Dinar! Para 
Dinar Para 
20 — 
Pesetas 
17 50 
80 — 
Schweiz. 
Kg. Frk. Kapp. 
Fensterglas, gewöhnliches, glatt oder gerippt . 100 
„ farbiges j 100 
Hohlglas von gewöhnlichem, braunem, schwarzem, j 
grünem oder hellgrünem Glase, wie: gewöhn- , 
liehe Weinflaschen, Strohflaschen, Ballons 
u. dgl., Glasglocken, gemeine, zum Gebrauclie 
in der Gärtnerei 100 1 
Glasstangen, gemeine, massive Glasschlanken 
und Glaslitzen 100 
Falsche Steine 100 
Email, roh oder gemahlen 100 
Glasplatten zum Belegen von Dächern ... 100 
Glaswaaren, gemeine, wie : Glasröhren und Hohl 
glas von gemeinem farblosen Glas, unge 
schliffen , nur mit leicht abgeschliffenem 
Boden und Bändern, Flaschen mit einge 
riebenem Stöpsel, Glaswaaren von gewöhn 
lichem, gepresstem, farblosem oder gefärb 
tem Glase, Glasglocken und Cylinder zu 
Beleuchtungszwecken von gewöhnlichem farb- 
Pesetas 
09 31 
10 — 
Frk. Kapp. 
50
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.