Full text: General-Zoll-Tarif für die Ein- und Ausfuhr aller Waaren folgender europäischen Staaten: Oesterreich-Ungarn, Deutschland [usw.]

I Post des 
Orig.-Tarifes 
XXXVIII. Eisen und Eisenwaaren. 
285 
T a r i fmãs s i ge Benennung 
1 i 
Griechenland. 
2. Hall'terketten und Ketten zu allem anderen 
Gebrauch, Saug- und Druckpumpen, Feuer 
spritzen, Hackmesser, Aexte und Deichseln, 
Hacken, Zangen für Sclfuhmacher, Schmiede 
und Zimmerleute, Küchenmesser, Striegeln, 
Schabeisen etc. und Geräthe von Eisen und 
Schwarzblech, ordinär gearbeitet, nicht be 
sonders benannt, zum Gebrauche auf Schiffen, 
beim Bauen, Feilen ohne Unterschied, 
Pfannen, grosse Schrauben etc 
3. Nägel ohne Unterschied der Grösse und 
Herkunft und des Gebrauches 
4. Zwecken und Stifte, mit oder ohne Kopf, 
zum Gebrauche für Schuhmacher, überzinnte 
Zwecken, Geldschränke, Bettstellen, Balkons, 
Gitter etc.. Griffe aller Art, Thürklopfer, 
Kleiderhaken, Roste etc., gegossen und ge 
firnisst 
5. Bettstellen, Gitter, Balkons, feiner gearbeitet, 
nämlich gefirnisst oder vergoldet, Löffel und 
Gabeln, verziert oder nicht, Kaffeemühlen . 
G. Alle anderen Gegenstände und Werkzeuge 
von Eisen oder Eisenblech, die nicht 
namentlich aufgeführt sind, wie Arbeiten 
aus Eisen, welche 
a) theilweise oder ganz gefeilt, oder nicht 
gefeilt, getheert, sowie Sattlerschnallen . 
h) mit Schmirgel polirt, und Sägen im All 
gemeinen V ■ 
c) in Verbindung mit Bronze, und Kafiee- 
raühlen (und Schlösser, welche auch nur 
ein Minimum von Bronze an sich haben) 
Eisenwaaren, feinere, als : 
Barbiermesser, ordinäre, sogenannte Juden 
messer, in Packeten 
Barbiermesser, andere 
Federmesser 
Messerschmiedwaaren : 
Messer für Fleischer, Specereihändler, Sattler, 
Schuhmacher, Küchenmeister 
Tabaksmesser und Gärbermesser 
Tischmesser und Gabeln mit silbernen und 
vergoldet silbernen Heften im Allgemeinen 
dgl. mit elfenbeinernen oder plattirten Heften 
dgl. mit Heften von Knochen, polirtem oder 
nicht polirtem Holz oder Eisen . . . . 
Einschlagmesser, ordinäre, in einer Fassung 
von Holz oder Knochen 
Anmerkung: Jede» Paar Vorlegmeseer unterliegt dem 
4. Theil des Zollsatzes für die Tischmesser, somit von der 
1. Kategorie 2 Dr. oder 2 Fr. 44 Cent. 
Waffen: 
Flintenrohre, ordinäre, einfache 
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79 
80 
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83 
66 
Frc. Cent.
	        
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