Full text : General-Zoll-Tarif für die Ein- und Ausfuhr aller Waaren folgender europäischen Staaten: Oesterreich-Ungarn, Deutschland [usw.]

I  Post  des
Orig.-Tarifes

XXXVIII.  Eisen  und  Eisenwaaren.

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T  a  r  i  fmãs  s  i  ge  Benennung

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Griechenland.
2.  Hall'terketten  und  Ketten  zu  allem  anderen
Gebrauch,  Saug-  und  Druckpumpen,  Feuerspritzen, ­
  Hackmesser,  Aexte  und  Deichseln,
Hacken,  Zangen  für  Sclfuhmacher,  Schmiede
und  Zimmerleute,  Küchenmesser,  Striegeln,
Schabeisen  etc.  und  Geräthe  von  Eisen  und
Schwarzblech,  ordinär  gearbeitet,  nicht  besonders ­
  benannt,  zum  Gebrauche  auf  Schiffen,
beim  Bauen,  Feilen  ohne  Unterschied,
Pfannen,  grosse  Schrauben  etc
3.  Nägel  ohne  Unterschied  der  Grösse  und
Herkunft  und  des  Gebrauches
4.  Zwecken  und  Stifte,  mit  oder  ohne  Kopf,
zum  Gebrauche  für  Schuhmacher,  überzinnte
Zwecken,  Geldschränke,  Bettstellen,  Balkons,
Gitter  etc..  Griffe  aller  Art,  Thürklopfer,
Kleiderhaken,  Roste  etc.,  gegossen  und  gefirnisst ­

5.  Bettstellen,  Gitter,  Balkons,  feiner  gearbeitet,
nämlich  gefirnisst  oder  vergoldet,  Löffel  und
Gabeln,  verziert  oder  nicht,  Kaffeemühlen  .
G.  Alle  anderen  Gegenstände  und  Werkzeuge
von  Eisen  oder  Eisenblech,  die  nicht
namentlich  aufgeführt  sind,  wie  Arbeiten
aus  Eisen,  welche
a)  theilweise  oder  ganz  gefeilt,  oder  nicht
gefeilt,  getheert,  sowie  Sattlerschnallen  .
h)  mit  Schmirgel  polirt,  und  Sägen  im  Allgemeinen ­
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c)  in  Verbindung  mit  Bronze,  und  Kafieeraühlen
  (und  Schlösser,  welche  auch  nur
ein  Minimum  von  Bronze  an  sich  haben)
Eisenwaaren,  feinere,  als  :
Barbiermesser,  ordinäre,  sogenannte  Judenmesser, ­
  in  Packeten
Barbiermesser,  andere
Federmesser
Messerschmiedwaaren  :
Messer  für  Fleischer,  Specereihändler,  Sattler,
Schuhmacher,  Küchenmeister
Tabaksmesser  und  Gärbermesser
Tischmesser  und  Gabeln  mit  silbernen  und
vergoldet  silbernen  Heften  im  Allgemeinen
dgl.  mit  elfenbeinernen  oder  plattirten  Heften
dgl.  mit  Heften  von  Knochen,  polirtem  oder
nicht  polirtem  Holz  oder  Eisen  .  .  .  .
Einschlagmesser,  ordinäre,  in  einer  Fassung
von  Holz  oder  Knochen
Anmerkung:  Jede»  Paar  Vorlegmeseer  unterliegt  dem
4.  Theil  des  Zollsatzes  für  die  Tischmesser,  somit  von  der
1.  Kategorie  2  Dr.  oder  2  Fr.  44  Cent.
Waffen:
Flintenrohre,  ordinäre,  einfache
„  „  doppelte

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