Full text: General-Zoll-Tarif für die Ein- und Ausfuhr aller Waaren folgender europäischen Staaten: Oesterreich-Ungarn, Deutschland [usw.]

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XXXIX. Unedle Metalle und Waaren daraus. 
ÎI 
T a r i f m ä s s i g e Benennung 
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537 
538 
539 
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511 
5d2 
543 
511 
Rumänien. 
Kupfer, Messing und Bronze, Waaren aus Kupfer, 
Messing und Bronze, und zwar: 
Ku])fer, Messing und Bronze, roh, in jeder 
Form, Bruchstücke von Gegenständen aus 
Kupfer, Messing und Bronze, Kupferfeil 
späne, alles weder vergoldet noch versilbert 
Kupfer, Messing und Bronze in Platten und 
in Drahtform (mit Ausnahme der Drähte zu 
Saiten für Musikinstrumente), nicht ver 
goldet, nicht versilbert 
Messingdraht zu Saiten für Musikinstrumente 
und Messingdraht, auch mit Baumwolle od. 
Seide übersponnen 
Anmerkung; Diese Bestimmung findet auf alle aus Metall 
drähten verfertigten Saiten für Musikinstrumente Anwen 
dung, ohne Unterschied, ob diese Saiten nur aus einem 
Drahte oder aus Drähten bestehen, welche um Seide etc. 
gewickelt sind. 
Kupfer- und Messingdraht zu Geweben und 
Stickereien, nicht vergoldet, nicht versilbert 
Tara zu Post 538 bis 540 : 12 in Kisten 
und Fässern, 5 in Körben, 4 in Ballen. 
Metalltücher vom Werthe 7%. 
Kupferschmiedewaaren für Küche und Haus 
haltung; Gefässe und Aj)parate für Fabriken, 
Schiffe, Dampfmaschinen u. s. w. ; Kessel, 
Kufen, Reservoirs, Apparate für Destillirer, 
Raffineure, Färber u. s. w 
Kupfer-, Messing- und Bronzewaaren, gemeine, 
einfach gegossen oder abgedreht; gemeine 
Waaren aus Kupfer-, Messing- und Bronze 
blech ; alle diese Gegenstände weder be 
malt, noch gefirnisst, weder vergoldet noch 
versilbert, auch in Verbindung mit gemeinen 
]\Iaterialien 
Anmerkung: In diesem Artikel sind bcgrilfen: Zapfen und 
Lager für Maschinen , Bronzemörser , Hähne , Druck- 
cylinder, Kirchenglocken, eiserne Nägel mit messingenen 
Köpfen, Glocken für das Vieh, Schellen, ordinäre unver- 
zierte Leuchter, Bügeleisen, Kamin- und Ofenvors&tze, 
Ofenthüren u. s. w. ; überhaupt alle ordinären, nicht in 
anderen Artikeln genannten Gegenstände von Kupfer, 
Messing und Bronze. 
Kupfer-, Messing- und Bronzewaaren, ver 
schiedene, fein gearbeitete, bemalte oder 
gefirnisste, in oder ohne Verbindung mit 
gemeinen Materialien, aber weder ciselirt, 
noch vergoldet, noch versilbert .... 
Anmerkung: In diesem Artikel sind folgende und ähnliche 
Gegenstände begriffen : Kirchenluster, Hand- und Hange 
lst emen (auch Strassenlaternen), Wagenlaternen, Lampen 
und andere in die Lampenfabrikation einschlägige Erzeug 
nisse, Küchenfprmen, Präsentirteller, Verzierungen und 
Garnituren für Sattler- und Wagnerarbeiten. Rosetten, 
Vorhanghalter und Fenstergeländer, Köllen für Möbel, ein 
fache, nicht ornamentirte Thürdrücker und Schlüsselloch 
schilde; Drücker für Wagenthüren; Rahmen von jeder 
Form und Grösse; Kämme u. s. w. 
Kg. 
100 
100 
100 
100 
Frc. Cent. | Frc. ; Cent. 
11 — 
20 
40 
52 
100 
26 — 
100 
24 — 
100 
40 —
	        
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