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XLll. Edle Metalle und Münzen,
XLIL Edle Metalle und Münzen.
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Tarifmässige Benennung
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Oesterreich Ungarn.
Gold, Silber, Platin, edle Metalle, nicht
besonders benannte, roh, auch alt,
gebrochen und in Abfallen . . . . i
Münzen: > frei.
a) Münzen (auch Medaillen, Schau- u. I
Denkmünzen) aus edlen Metallen . j
bj Münzen aus unedlen Metallen . . )
Anmerkung: Medaillen, Schau- nnd Denkmünzen ans
unedlen Metallen sind nach Beschaffenheit des Materiales
zu verzollen.
In der Ausfuhr frei.
Deutschland.
Alle edlen Metalle in Barren oder Bruch
Münzen von Gold oder Silber ....
„ von Kupfer, od. andere Scheide- frei.
münzen
„ für öffentliche Sammlungen . .
Anmerkung: Gehen Münzen für öffentliche oder Privat
sammlungen in Umschliessnngen ein, welche zur ferneren
Aufbewahrung dienen, so bleiben dieselben bei der Tarifi-
rung ausser Kücksicht.
In der Ausfuhr frei.
Belgien.
Gold, Silber, Platin und Münzen in der Ein-
und Ausfuhr zollfrei.
Dänemark.
Gold, Silber, Platin und and. edle IMetalle,
rohe, in Klumpen, Blöcken, Körnern
und Barren ; auch in Tafeln od. dgl.,
welche keiner weiteren Bearbeitung
als dem Ausschmelzen unterzogen frei,
wurden; ferner altes Metallgut, nur
zum Umarbeiten brauchbar, u. Metall
abfall
Münzen aller Art, nebst Münzplatten . .
In der Ausfuhr frei.
England.
Edle Metalle und Münzen in der Ein- und
Ausfuhr frei.
Frankreich.
Gold und Platina:
Erz frei. *
Roh in Klumpen, Barren, Stangen, Pulver,
Bruchgold und Platina
Kg.
100
Frc.
10
Cent.
Frc.
10
Cent.