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XLll. Edle Metalle und Münzen,
XLIL Edle Metalle und Münzen.
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Tarifmässige Benennung
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Oesterreich Ungarn.
Gold, Silber, Platin, edle Metalle, nicht
besonders benannte, roh, auch alt,
gebrochen und in Abfallen . . . . i
Münzen: > frei.
a) Münzen (auch Medaillen, Schau- u. I
Denkmünzen) aus edlen Metallen . j
bj Münzen aus unedlen Metallen . . )
Anmerkung: Medaillen, Schau- nnd Denkmünzen ans
unedlen Metallen sind nach Beschaffenheit des Materiales
zu verzollen.
In der Ausfuhr frei.
Deutschland.
Alle edlen Metalle in Barren oder Bruch
Münzen von Gold oder Silber ....
„ von Kupfer, od. andere Scheide- frei.
münzen
„ für öffentliche Sammlungen . .
Anmerkung: Gehen Münzen für öffentliche oder Privatsammlungen
in Umschliessnngen ein, welche zur ferneren
Aufbewahrung dienen, so bleiben dieselben bei der Tarifirung
ausser Kücksicht.
In der Ausfuhr frei.
Belgien.
Gold, Silber, Platin und Münzen in der Einund
Ausfuhr zollfrei.
Dänemark.
Gold, Silber, Platin und and. edle IMetalle,
rohe, in Klumpen, Blöcken, Körnern
und Barren ; auch in Tafeln od. dgl.,
welche keiner weiteren Bearbeitung
als dem Ausschmelzen unterzogen frei,
wurden; ferner altes Metallgut, nur
zum Umarbeiten brauchbar, u. Metallabfall
Münzen aller Art, nebst Münzplatten . .
In der Ausfuhr frei.
England.
Edle Metalle und Münzen in der Ein- und
Ausfuhr frei.
Frankreich.
Gold und Platina:
Erz frei. *
Roh in Klumpen, Barren, Stangen, Pulver,
Bruchgold und Platina
Kg.
100
Frc.
10
Cent.
Frc.
10
Cent.