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XLIX. Literarische und Kunstgegenstände.
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Dänemark.
Gemälde in Oel, Aquarell und Gouache, sowie
alle Arten Handzeichnungen ohne Rahmen,
dgl. mit Rahmen wie diese frei.
ln der Ausfuhr frei.
England.
Alle in diese Classe fallenden Gegenstände in
der Ein- und Ausfuhr zollfrei.
Frankreich.
Bücher
Kupferstiche, Holzstiche. Lithographien,
Photographien und Zeichnungen jeder
Art auf Papier j
Landkarten | « .
Noten, gestochen oder gedruckt . . . j
(Für unerlaubten Nachdruck bleibt j
das Einfuhrverbot aufrecht.) I
Gegenstände für Sammlungen, die nicht
Handwerksarbeit sind
ln dei' Ausfuhr frei.
Griechenland.
Bücher, gedruckte, gebunden oder ungebunden .
Landkarten, Atlanten, Seekarten, Sammlungen
von anatomischen, chirurgischen, mechani
schen Abbildungen, sowie überhaupt von
Abbildungen für wissenschaftliche Zwecke
frei.
Kalender, Cabinets-, ordinäre und von Papier .
m alle anderen vom Werthe 13'552®/o.
ln der Ausfuhr frei.
Oka
1
Dtz.
1
Frc.
Lira
12
20
Italien.
Bücher, gedruckte : Í Kg.
a) ungebunden oder einfach geheftet frei. ]
l>) in Pappe gebunden 100
c) in Leder, Pergament gebunden .... 100
d) in jeder andern Art, in Sammt, Elfenbein
etc. gebunden, mit Verzierungen von Gold
und Silber 100 ! 100
Landkarten frei.
Musikalien, gedruckte ¡ 100
Manuscripte frei.
(Bücher, nicht gedruckte Register — siehe
Papierwaaren.)
Gegenstände für Sammlungen:
a) Bilder lebender Künstler: Eingangs- und
Ausgangszoll frei.
h) andere Sammlungsgegenstände : Eingangs
zoll wie der Stotf, aus welchem sie her
gestellt sind, Ausgangszoll l«/o des Werthes.
Cent
16
33
Cent
Frc.
Cent.
Lira Cent.
12 —
20 , -