Full text: General-Zoll-Tarif für die Ein- und Ausfuhr aller Waaren folgender europäischen Staaten: Oesterreich-Ungarn, Deutschland [usw.]

XIII. Getränke. 
G5 
T a r i f in ä s s i g e Benennung 
■S 1 
Zoll 
LXr 
20a 
20b 
20c 
261 
262e 
268« 
259« 
260, 
Serbien. 
Wein : 
1. in Fässern und Blasen und anderen Ge- 
fässen, wenn selbe nicht unter Nr. 2 fallen 
2. in Flaschen und ähnlichen Gefässen . . 
Vertragsmässig mit Oesterreich-Ungarn: 
Wein in Fässern aus der Gegend von Werschetz, 
Weisskirchen und Pancsowa 
andere 
Branntwein, Bum, Liqueur, Spiritus und ähn 
liche Getränke: 
1. in Fässern und Blasen, wenn unter Nr. 2 
nicht erwähnt 
2. in Flaschen und ähnlichen Gefässen . . 
Vertragsmässig mit Oesterreich-Ungarn: 
die sub b—1 aufgeführten in Fässern . . . 
„ V b—2 „ „ Flaschen . . 
In der Ausfuhr Wein und Branntwein, wozu 
auch der Wermuth, Spiritus, Rum, Liqueur 
und ähnliche Getränke aus Wein bereitet 
und Spiritus, präparirt, gehören, 100 Kg. 40 D 
Anmerkung. Weinmnische wird betrachtet wie Wein, je 
doch werden auf die Trauben iO% abgeschlagen. 
Bier ohne Unterschied 
Essig für Speisen und Essig-Essenz . . . 
Vertragsmässig mit Oesterreich-Ungarn: 
Bier in Fässern und Flaschen 
Essig „ „ m n 
Anmerkung. Wenn der Importeur bei der Einfuhr von 
Bier in Flaschen erklärt, die Flaschen innerhalb einer Frist 
von drei Monaten wieder ausznfQhren. so wird ihm der 35- 
percentige Tara-Abzug für das Gewicht der Flaschen nicht 
gewährt, dagegen von dem Zollamte, bei welchem die Ein- 
ftihr stattfand, die Zahl der Flaschen in der betreffenden 
Sendung vorgemerkt und im Falle der Wiederausfuhr einer 
gleichen oder geringeren Anzahl von Bierflaschen innerhalb 
der obigen Frist der auf das Flascbengewicht entfallende 
Zoll und Trosarina von Bier zurflckvergütet und ein Ans- 
fnhrszoll nicht erhoben. Tara: 15 in einfachen Fässern, 
5 in Körben, 35 ausserdem für die Flaschen. 
Von Wein und gebrannten geistigen Flflssigkeiten wird, 
insolange in Serbien für diese Artikel eine innere Ab 
gabe nicht besteht, auch bei der Einfuhr keinerlei Abgabe 
(Troäarinal neben dem Zolle erhoben werden. Weinlese- 
tranben werden wie 100 Kg. Wein behandelt und der Zoll 
mit 3.50 berechnet. 
Spanien. 
Bier und Apfelwein 
Schaumweine 
Der Vertragszoll findet nur so lange Anwendung, 
als der Vertrag mit Frankreich besteht 
Weine anderer Art 
Zoll, welcher auf die Vertragsstaaten Anwen 
dung findet, so lange der Vertrag mit Frank 
reich besteht 
Branntwein 
Vorübergehender Zuschlag . 
Liqueur 
Mineralwässer mit Ausnahme der Gefässe frei. 
I 
Kg. {Dinar . Para ||DiDar¡ Para i 
100 25 — ,j — , — 
100, 60 — I — — 
100 - : — II 2 50 
100 — — I 6 — 
100 30 
100' 60 
100 — - ! 6 — 
100 — — 1 20 
100 
100 
100 
Hekt. 
1 
1 L'ltr 
Pesetas 
12 1 50 
150 ; - 
50 
20 ! - 
3 , 75 
1 — 
Pesetas 
9 75 
75 85 
5 ! — 
21 ' 67 
2 I - 
17 ! 35 
3 75 
— I 76 
Uoluf, General-Zolltarif. 
5
	        
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