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Nach seinem Tode übernahm Hans Knoll die Leitung der
Firma, die unter dem Namen „weiland Hans Baumgartners von
Kufstein Gesellschaft“ Weiterbestand und in der angegebenen
Weise den Kupferhandel betrieb. Bald machte sich aber auch
hier die Augsburger Konkurrenz geltend, besonders seit sich
die Fugger in Ungarn in den Kupferbergbau eingelassen hatten
und das Metall in Venedig abzusetzen suchten. Iro Silberhandel
bereits allmächtig, suchten sie nun auch im Vertrieb des Kupfers
den lästigen Rivalen loszuwerden. Sie gingen dabei in der
Weise vor, dass sie die Kufsteiner Gesellschaft bestimmten,
ein Kupfersyndikat abzuschliessen. Dies geschah im Jahre 1498.
Der Vertrag ist bei Ehrenberg gedruckt 1 ), der jedoch den Fehler
begeht, unter den dort genannten „Hans Paumgartner, Hans
Knoll und Gesellschaft“ den Augsburger Paumgartner zu ver
stehen. Schon die Erwähnung des Hans Knoll zeigt, dass nur
die Kufsteiner Firma in Betracht kommen kann. Dadurch
verliert der Vertrag auch seine isolierte Stellung, die er bei
Ehrenberg einnimmt, und erhält seinen Platz in der Reihe der
von uns schon besprochenen Kupferverträge. Trotzdem bleibt
er in anderer Hinsicht interessant als eine Etappe in dem wiit-
schaltlichen Ringen der Fugger mit den Baumgartnern von
Kufstein, das wir jetzt schon seit 1488 verfolgen konnten. Es
konnte kaum zweifelhaft sein, wem hierbei der endliche Sieg
zufallen würde. Bereits im nächsten Jahre (16. März 1499)
trat Jacob Fugger direkt mit den Gewerken in Beziehung und
kaufte von ihnen 150000 Zentner Kupfer 2 ). Die Vermittlung
durch Baumgartners Gesellschaft war also beseitigt. Am näm
lichen Tag erklärte Maximilian, dass die gleich günstigen Lie-
ferungs- und Beförderungsbedingungen, die „weiland Hans
Baumgartners von Kufstein Gesellschaft“ zustehen, auch
Jacob Fugger gemessen solle. In der Folge schloss jene nur
mehr unbedeutende Verträge mit der Tiroler Regierung ab 3 ).
Mon. Boica Tom. V Anhang Nr. 11 u. auf dem obenerwähnten Grabstein
Hans Baumgartners.)
1 ) Bd. I S. 417 ff. u. S. 192.
2 ) Cop. Serie II (1499) fol. 12.
3 ) Die Gesellschaft erlitt um das Jahr 1500 mehrmals grössere
Verluste. Neben Antonio v. Ross gehörten auch die Stammler in Augs
burg, die damals fallierten, zu ihren Schuldnern. (Stadtarchiv Augsburg,
Stadtgerichtsbuch 1502 fol. 253, 279.)