191. Berechnung und Einhebung der Zollgebühr
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get unteti und Bcrzchrungsstcuer-Zuschlägcn) entrichtet haben. (8 i)
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(Ņdgb. 1856, Nr. 23, S. 141.)
Tauer der Creditsberechtigung.
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daß ihm
h°ren. an welche ihre ErtheUung geknüpft war (8 4)
K s .. Bwicr des Credits und der Credithöhe.
fut) 311 erstrecken hat v in e Credithöhe), von dem Wunsche des Creditwerbers
,ed°ch uut der Beschränkung ab, daß dieselbe in runden,
durch zehn theilbaren Beträgen (Gulden) höchstens mit der Hälfte
oes Betrages, welchen der Credrtwerber im Vorjahre an Einfuhren
entrichtet hat, und mit nicht mehr als fünf.ehntausend Gnloen
bemessen werden darf.
Die Finanz-Landesdirectiouen werden ermächtigt, über dieses
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