Full text : Die Zollgesetze der österreichisch-ungarischen Monarchie nach dem gegenwärtigen Stande der Gesetzgebung nebst allen auf die Einhebung und Verwaltung der Zölle Bezug habenden Vorschriften und Erlässen

191.  Berechnung  und  Einhebung  der  Zollgebühr

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get  unteti  und  Bcrzchrungsstcuer-Zuschlägcn)  entrichtet  haben.  (8  i)
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(Ņdgb.  1856,  Nr.  23,  S.  141.)
Tauer  der  Creditsberechtigung.
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daß  ihm

h°ren.  an  welche  ihre  ErtheUung  geknüpft  war  (8  4)
K  s ..  Bwicr  des  Credits  und  der  Credithöhe.
fut)  311  erstrecken  hat  v in e  Credithöhe),  von  dem  Wunsche  des  Creditwerbers
  ,ed°ch  uut  der  Beschränkung  ab,  daß  dieselbe  in  runden,
durch  zehn  theilbaren  Beträgen  (Gulden)  höchstens  mit  der  Hälfte
oes  Betrages,  welchen  der  Credrtwerber  im  Vorjahre  an  Einfuhren ­
  entrichtet  hat,  und  mit  nicht  mehr  als  fünf.ehntausend  Gnloen
  bemessen  werden  darf.
Die  Finanz-Landesdirectiouen  werden  ermächtigt,  über  dieses

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