9. Die Bodenfrage in den Kolonien.
B er l i n, den 5. Januar 1895.
An Seine Durchlaucht den
Reichskanzler Für st zu Hohenlohe-Schilling sfürst
hier.
Petition betreffend die Bodenfrage in den Kolonien.*)
Eurer Durchlaucht
gestattet sich die unterzeichnete Vereinigung, nachstehendes Gesuch
zu unterbreiten, unter ergebener Bezugnahme auf eine Eingabe, die
der Vorstand am 11. Januar 1894 an Euer Durchlaucht Vorgänger
gerichtet hat, die aber zu unserm großem Bedauern eine Berücksich-
tigung nicht gefunden hat.
Auf Grund einer eingehenden Verhandlung, die. am 17. Oktober
v. J. in der Generalversammlung des deutschen Bundes für Boden-
bessitreform über die Grund- und Bodenfrage in den deutschen Ko-
lonien stattgefunden hat, ist von der Generalverssammlung einstim-
mig der nachstehende Beschluß gefaßt worden:
„Die heutige Generalversammlung des deutschen Bundes
für Bodenbessitzreform spricht die bestimmte Erwartung aus,
daß unsere übertrieben individualistische Boden- und Hypo-
thekengeseßgebung nicht auf die deutschen Kolonien und
Schutzgebiete ausgedehnt werde. Sie erwartet, daß der Grund
und Boden in den Kolonien nicht der privaten Spekulation
und Verpfändung, zum Nachteil ihrer künftigen Entwicklung,
sondern daß er Privaten oder Gesellschaften nur gegen Zeit-
pacht überlassen werde.“
Der hervorragende Anteil, den Eure Durchlaucht gerade an der
Geschichte und Entwickelung unserer Kolonien von jeher genommen
haben, läßt uns auf eine günstige Aufnahme unserer Petition hoffen,
die nur das Wohl und die Zukunft unserer Kolonien und Schutz-
gebiete im Auge hat.
Mir haben mit ihr ebenso sehr den Grundsatz der Gerechtigkeit,
die ein Volk erhöht, wie das beiderseitige Interesse der Gingeborenen
und der deutschen Ansiedler im Auge.
Wenn die Völker Europas ihren „Schutz“ auf die Länder unzivi-
lisierter Völker ausdehnen, so ist ihre erste Pflicht, diese in ihren
*) Zeitschrift Frei Land 1895 Nr. §.
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