308—310. Anweisung ausländisch unverzollter Gegenstände. 217
sende Amt die im Baaren oder in Staats.Schuldverschreibungen geleistete
Sicherstellung zurückzuerstatten, soferne die Zurückerstattung der im Baaren
erlegten Sicherstellung nicht bereits bei dem Erledigungsamte erfolgt ist.
Hiernach ist das Einlangen des erledigten Begleitscheines in der Spalte
11 des Begleitschein-Ausfertigungsregisters anzumerken und der Begleitschein
dem Register beizulegen. (§. n6 %. u<)
c) Urbersendnng des Duplicais des Begleitscheines an das
Erledigungsamt.
300. Das bis zum Einlangen des erledigten Unicats des Begleit
scheines zurückbehaltene Duplicai desselben und der ihm angestempelten
Waarenerklärung ist dem Erledigungsamte zu dem in der Zahl 352 bezeich-
e zu übersenden, nachdem es zuvor mit einer amtlich beglaubigten
Abschrift der auf dem zurückgelangten Unicate befindlichen Erledigungs-Be-
iß. %ao beg ^gnngeg iß im Begleit,
*1) Benehmen im Falle des Ausbleibens des Begleitscheines über die
vargezeichnete Frist.
310. Bleibt ein Begleitschein dreißig Tage über die zum Eintreffen
nkl ^*atenfenbung erlebigunggaTnte W m,g,
S Simte Do» Eeite eineg 3k#enamteg übet bie
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bie Haftung übernommen Şat, anfgeforbert, bie erfolgte Etellnnq ber «Ben.
bung ;n bem Web;0unggamte bi# Borgeigung berBeßütigung über bie
Ņgube des Begleitscheines (Z. 354) nachzuweisen.
* m «î® n so ist das hiernach zu vermuthende Verschulden des
erwähnten Amtes unverzüglich der vorgesetzten Behörde zur weiteren Amts-
yanvlung anzuzeigen.
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erfoiberl^en @mieitnngen;
so wert ste in der Wirksamkeit des Amtes liegen, zu treffen, unter Einem aber
bie Wngetge mi bte 80^3^0^ gu erstatten, beten eg iß, bie ben
ymßänben angemessenen keßeren ^a(^iDr#nngen gu Pflegen, nm bie allen,
saus erfolgte Unterschlagung der Waare zu entdecken und die gesetzliche Ahn
dung eintreten zu lassen.
Die obige Anzeige hat in der Form einer Thatbeschreibung zu qesche-
Yen in welcher die Menge und Gattung der angewiesenen Waaren und der
-oetrag des hiefür entfallenden Einfuhrzolles deutlich darzustellen, und welche
„a ”, Uebermittlung an die Bezirksbehörde im Gefälls-Strafen-Em-
?s ng^-register vorzutragen ist, wornach mit der Postenzahl dieses letzteren