Full text: Die Zollgesetze der österreichisch-ungarischen Monarchie nach dem gegenwärtigen Stande der Gesetzgebung nebst allen auf die Einhebung und Verwaltung der Zölle Bezug habenden Vorschriften und Erlässen

308—310. Anweisung ausländisch unverzollter Gegenstände. 217 
sende Amt die im Baaren oder in Staats.Schuldverschreibungen geleistete 
Sicherstellung zurückzuerstatten, soferne die Zurückerstattung der im Baaren 
erlegten Sicherstellung nicht bereits bei dem Erledigungsamte erfolgt ist. 
Hiernach ist das Einlangen des erledigten Begleitscheines in der Spalte 
11 des Begleitschein-Ausfertigungsregisters anzumerken und der Begleitschein 
dem Register beizulegen. (§. n6 %. u<) 
c) Urbersendnng des Duplicais des Begleitscheines an das 
Erledigungsamt. 
300. Das bis zum Einlangen des erledigten Unicats des Begleit 
scheines zurückbehaltene Duplicai desselben und der ihm angestempelten 
Waarenerklärung ist dem Erledigungsamte zu dem in der Zahl 352 bezeich- 
e zu übersenden, nachdem es zuvor mit einer amtlich beglaubigten 
Abschrift der auf dem zurückgelangten Unicate befindlichen Erledigungs-Be- 
iß. %ao beg ^gnngeg iß im Begleit, 
*1) Benehmen im Falle des Ausbleibens des Begleitscheines über die 
vargezeichnete Frist. 
310. Bleibt ein Begleitschein dreißig Tage über die zum Eintreffen 
nkl ^*atenfenbung erlebigunggaTnte W m,g, 
S Simte Do» Eeite eineg 3k#enamteg übet bie 
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bie Haftung übernommen Şat, anfgeforbert, bie erfolgte Etellnnq ber «Ben. 
bung ;n bem Web;0unggamte bi# Borgeigung berBeßütigung über bie 
Ņgube des Begleitscheines (Z. 354) nachzuweisen. 
* m «î® n so ist das hiernach zu vermuthende Verschulden des 
erwähnten Amtes unverzüglich der vorgesetzten Behörde zur weiteren Amts- 
yanvlung anzuzeigen. 
tifisi 
erfoiberl^en @mieitnngen; 
so wert ste in der Wirksamkeit des Amtes liegen, zu treffen, unter Einem aber 
bie Wngetge mi bte 80^3^0^ gu erstatten, beten eg iß, bie ben 
ymßänben angemessenen keßeren ^a(^iDr#nngen gu Pflegen, nm bie allen, 
saus erfolgte Unterschlagung der Waare zu entdecken und die gesetzliche Ahn 
dung eintreten zu lassen. 
Die obige Anzeige hat in der Form einer Thatbeschreibung zu qesche- 
Yen in welcher die Menge und Gattung der angewiesenen Waaren und der 
-oetrag des hiefür entfallenden Einfuhrzolles deutlich darzustellen, und welche 
„a ”, Uebermittlung an die Bezirksbehörde im Gefälls-Strafen-Em- 
?s ng^-register vorzutragen ist, wornach mit der Postenzahl dieses letzteren
	        
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