Full text : Die Zollgesetze der österreichisch-ungarischen Monarchie nach dem gegenwärtigen Stande der Gesetzgebung nebst allen auf die Einhebung und Verwaltung der Zölle Bezug habenden Vorschriften und Erlässen

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396.  Abgekürztes  Zollverfahren  in  der  Durchfuhr.

Sn  bet  Bieget  ist  bet  GoKobe##  an#)enben,  bod)  fmm  in  ein&el'
nen  bazu  geeigneten  Fällen  auch  Wagenverschluß  eintreten.
Waaren,  welche  im  Verkehre  über  bie  fragliche  Grenzstrecke  sowohl  m
bet  Gin-  alß  Slußful^t  gostei  finb,  3.  0.  ©etteibe  muß  bem  steten  Me#
beë  Boßbeteineß,  sowie  (Begenftänbe,  bei  benen  eine  Bestäubung  nbt
besorgen  iß,  3.  B.  gebtau^^te  leere  @ü(ie  u.  bgl.  haben  o^ie  Be##  3%
verbleibem^en  ^  Gegenstänben,  welche  in  bet  Ein-  ober  Ausfuhr  zollpflichtig ­
  sind,  und  rücksichlich  welcher  eine  Vertauschung  zu  besorgen  steht,
wenn  bie  Anlegung  des  amtlichen  Verschlusses  unanwenbbar  erscheint,  z.  B.
bei  Ochsen,  Kühen,  Stieren,  bie  Beschreibung  bet  Gegenstand  stattzufinben.
3  miß  Bebeiniß^O  beß  ^ranß^ottß  unb  guglci^  nlß  Be^t^tigung
bet  bezahlten  unb  sichergestellten  Gebühren  wirb  eine  Zollquittung  nach  betn
hier  außgefüttten  Formulare  ausgestellt.
Formular
einer  Zollquittung  für  bie  Durchfuhr  auf  kurzen  Strecken.
Sßrobina  Bo^en  /  r  ;  \  ^eclntntionßtegiftetß
ï.  k.  Nebenzollamt  I.  Nach  ober  [  Udler.  )  der  Magazinsquittung.
(Durchgangs-)  Zollquittung  Nr.
Am  (13.  Mai)  1854  um  10  Uht-^^-Mittag  entrichtet  ....
laut  Einnahmeregister  für  Waaren  im  Durchgänge
-mietn  auf  (1)  Wagen  bespannt  mit  (2)  Pferben,  als:

aus  .
aus
nach

15  Kisten  A.  M.  pr.  1500  Pfnnb  Thonwaareu
  sebe  Kiste  mit  4  sächs.  Bleisiegeln ­

Aeußerlich  untersucht,  gewogen  noch  4
österr.  Blei  an  jebe  Kiste  angelegt.

Entrichtete
Krbühreu
fl.  I  kr.

Waggelb  .  .  .
Zettelgelb  .  .  .
Siegelgelb  .  .  .
Lagergelb  .  .  .
(Zollsicherstellung)
Zusammen.
Giltig  zum  Transport  im  Grenzbezirk  -  (Ottenborf)  zur
Austrittsbestätigung  biß  (Morgen  Vormittag  sieben  Uhr)  innerhalb  bet  ge-'Ģ"
  Tķķrà  Ķ.  k.  (Rebenzoll-)Amt  I.  '
N.  N.  Einnehmet
N  N.  Controlor.
Austritts-Bestätigung.
Am  13.  Mai  1859  Nachmittags  sieben  Uhr  nach  äußerer  Untersuchung ­
  unb  Abnahme  von  2  österr.  Blei  nach  Sachsen  ausgetreten.
K.  k.  Nebenzollamt  II.  Ottenborf
N.  N.  Einnehmer
.  N.  N.  Aufseher.
            
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