Full text : Die Zollgesetze der österreichisch-ungarischen Monarchie nach dem gegenwärtigen Stande der Gesetzgebung nebst allen auf die Einhebung und Verwaltung der Zölle Bezug habenden Vorschriften und Erlässen

421—423.  Anweisung  im  Eisenbahnverkehre  mit  Ansageschein.  295
Dieselbe  kann  stattfinden:
a)  für  den  Zug  born  Eintrittsamte  bis  zum  Bestimmungsorte  oder  bis
zum  Amte  im  Zuge  zu  demselben,  oder
b)  dort,  wo  das  Eintrittsamt  weder  unmittelbar  an  der  Zolllinie  nocb
m  der  Art  gelegen  ist,  daß  von  demselben  aus  die  Bahnstrecke  von  der'Zolllinie ­
  bis  zum  Amte  genau  beobachtet  werden  kann,  für  diese  Strecke  °
bem  esteren  We  W  bag  ^DKmnt  be#  9[6faŞrt3orteê  ben  mit  ber
Begleitung  beauftragten  Finanzwache-Angestellten  die  unter  Siegel  aeleaten
Schlüssel  zu  übergeben.  9
„  „Den  Begleitern  muß  -in  Sitzplatz  aus  einem  der  Wagen  nach  ihrer
slL ' a '  oIjen  ( slu f  deren  Decke)  keine  Sitze  vorhanden  sein,  ein
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g)  Schleunige  Abfertigung  der  Reise-Effecten  und  der  mit  demselben
Zuge  wkltergkhendcn  Frachtgüter.
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(§•  24  d.  V.)
2.  Aiestimmungen  fut  den  Zug  der  Waare  an  de»  Aessimmungsart.
->»  BerechNgnng  des  Zugführers  ,ur  Abnahme  des  amtliche»  Verschlusses,
            
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