302 433-435. Anweisung im Eisenbahnverkehre mit Ansageschein.
5. Anordnung in Bezug auf die Verbuchung und Bestätigung
des Austrittes.
433. Die Sendungen bezüglich welcher die Hauptzollämter des inneren
Zollgebietes als Austrittsämter zu fungiren haben, sind ber demselben
entweder
1. im Declarations- oder Notizregister oder
2. im Begleitschein-Empfangsregister verbucht, und rm letzteren Falle
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a) fo%, loorüber Beim Ämte beŖufa beö %u3tritt3 neue Marungen &u
überreichen sind, oder
b) solche, wozu die dem Begleitscheine beiliegenden Erklärungen zur Aus-
trittsabfertigung benützt werden können.
8m We 1, so mie im We 2 b) werben aKe^sten bea^ecIarallona_
Notiz- oder Begleitschein-Empsangsregisters einfach durch die Berufung auf
iene fßost be3 %nsageregister3 erlebigt, 11%%% bie bon bem an ber öolUime
gelegenen %mte mit ber Bestätigung be3 erfolgten %u3tritt3 be#ene 2a^
dungsliste und der mit dieser zurückgelangte Ansageschein beillegt.
In dem Falle 2 a) sind die neuen Erklärungen zwar in dem Beglett-
schein-Ausfertigungsregister einzutragen, jedoch Begleitscheine über dieselbett
nicht auszufertigen, indem die Erledigung aller Posten des Begleltschem-
Ausfertigungsregisters ebenfalls durch die Berufung auf die eben erwähnte
Sßoß bea ^nsagef(^ein.^egtster3 erfolgt.
Die Bestätigung des Austritts wird in den Fällen 1 und La) auf den
Erklärungen, im Falle 2 b) aber auf dem Begleitscheine in der gewöhnlichen
Issine Niederlagsgebühr einzuheben, so geschieht deren Verbuchung
in den Fällen 1 und 2 b) im Einnahmeregister unter Anschluß eines Exemplares
der (mit allen Bestätigungen versehenen) Erklärung mit Hmwetsung auf dre
betreffcnbe W be3 ^ecIarat^on3', SRot^ ober Beg[eit^^^em^m^fang3reg^"
sters, und im Falle 2 a) sin Begleitschein-Ausfertigungsregister. Auch im
Declarations- und im Begleitschein-Empfangsregister ist die betreffende Post
des Einnahmeregisters zu berufen. (Vdgb. 1857, Nr. 45, Z. V.)
C) Für den Ein- und Austritt solcher Durchfnhrsendungen, welche das
Zollgebiet im ununterbrochenen Eisenbahntransporte durchziehen.
1. Gestattung des Anfageverfaljrens für diese Dnrchfuhrsendungerr.
434. Die Abfertigung der Durchfuhrgüter, welche das Zollgebiet im
unterbrochenen Eisenbahntransporte durchziehen, mittelst des bloßen Ansage-
verfahrens . wird unter vereinter Erfüllung der nachstehenden Bedingungen
gestattet. (§.37b.%.)
2. Bedingungen dieser Gestattung.
a) Llidungs-Naunwerschluß.
435. Der Transport solcher Durchfuhrgüter hat unter Ladungs
Raumverschluß in Wagen, welche mit ber unter Zahl 410 litt, «vor
geschriebenen Einrichtung versehen sind u. z. m der Regel ohne Umladung
während des Durchzugs zu geschehen. (8- 37 d. V.)