Full text : Die Zollgesetze der österreichisch-ungarischen Monarchie nach dem gegenwärtigen Stande der Gesetzgebung nebst allen auf die Einhebung und Verwaltung der Zölle Bezug habenden Vorschriften und Erlässen

302  433-435.  Anweisung  im  Eisenbahnverkehre  mit  Ansageschein.
5.  Anordnung  in  Bezug  auf  die  Verbuchung  und  Bestätigung
des  Austrittes.
433.  Die  Sendungen  bezüglich  welcher  die  Hauptzollämter  des  inneren
Zollgebietes  als  Austrittsämter  zu  fungiren  haben,  sind  ber  demselben
entweder
1.  im  Declarations-  oder  Notizregister  oder
2.  im  Begleitschein-Empfangsregister  verbucht,  und  rm  letzteren  Falle
cnttDcbßT
a)  fo%,  loorüber  Beim  Ämte  beŖufa  beö  %u3tritt3  neue  Marungen  &u
überreichen  sind,  oder
b)  solche,  wozu  die  dem  Begleitscheine  beiliegenden  Erklärungen  zur  Austrittsabfertigung
  benützt  werden  können.
8m  We  1,  so  mie  im  We  2  b)  werben  aKe^sten  bea^ecIarallona_
Notiz-  oder  Begleitschein-Empsangsregisters  einfach  durch  die  Berufung  auf
iene  fßost  be3  %nsageregister3  erlebigt,  11%%%  bie  bon  bem  an  ber  öolUime
gelegenen  %mte  mit  ber  Bestätigung  be3  erfolgten  %u3tritt3  be#ene  2a^
dungsliste  und  der  mit  dieser  zurückgelangte  Ansageschein  beillegt.
In  dem  Falle  2  a)  sind  die  neuen  Erklärungen  zwar  in  dem  Beglettschein-Ausfertigungsregister
  einzutragen,  jedoch  Begleitscheine  über  dieselbett
nicht  auszufertigen,  indem  die  Erledigung  aller  Posten  des  Begleltschem-Ausfertigungsregisters
  ebenfalls  durch  die  Berufung  auf  die  eben  erwähnte
Sßoß  bea  ^nsagef(^ein.^egtster3  erfolgt.
Die  Bestätigung  des  Austritts  wird  in  den  Fällen  1  und  La)  auf  den
Erklärungen,  im  Falle  2  b)  aber  auf  dem  Begleitscheine  in  der  gewöhnlichen
Issine  Niederlagsgebühr  einzuheben,  so  geschieht  deren  Verbuchung
in  den  Fällen  1  und  2  b)  im  Einnahmeregister  unter  Anschluß  eines  Exemplares
der  (mit  allen  Bestätigungen  versehenen)  Erklärung  mit  Hmwetsung  auf  dre
betreffcnbe  W  be3  ^ecIarat^on3',  SRot^  ober  Beg[eit^^^em^m^fang3reg^"
sters,  und  im  Falle  2  a)  sin  Begleitschein-Ausfertigungsregister.  Auch  im
Declarations-  und  im  Begleitschein-Empfangsregister  ist  die  betreffende  Post
des  Einnahmeregisters  zu  berufen.  (Vdgb.  1857,  Nr.  45,  Z.  V.)
C)  Für  den  Ein-  und  Austritt  solcher  Durchfnhrsendungen,  welche  das
Zollgebiet  im  ununterbrochenen  Eisenbahntransporte  durchziehen.
1.  Gestattung  des  Anfageverfaljrens  für  diese  Dnrchfuhrsendungerr.
434.  Die  Abfertigung  der  Durchfuhrgüter,  welche  das  Zollgebiet  im
unterbrochenen  Eisenbahntransporte  durchziehen,  mittelst  des  bloßen  Ansageverfahrens
  .  wird  unter  vereinter  Erfüllung  der  nachstehenden  Bedingungen
gestattet.  (§.37b.%.)
2.  Bedingungen  dieser  Gestattung.
a)  Llidungs-Naunwerschluß.
435.  Der  Transport  solcher  Durchfuhrgüter  hat  unter  LadungsRaumverschluß ­
  in  Wagen,  welche  mit  ber  unter  Zahl  410  litt,  «vorgeschriebenen ­
  Einrichtung  versehen  sind  u.  z.  m  der  Regel  ohne  Umladung
während  des  Durchzugs  zu  geschehen.  (8-  37  d.  V.)
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.