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448—449. Anweisung bei der Schifffahrt mit Ansageschein.
II. Besondere Bestimmungen.
A) Für den Eintritt über die Zoll li nie.
1. ^erfahren des Kmtriltsamtes.
a) Untersuchung der Ladung.
a a ) I m Allgemeinen.
448. Das Eintrittsamt, welches die Obliegenheiten eines Ansage
postens in Vollzug zu setzen bestimmt ist, hat nach dem Eintreffen des
Transportes von dein Waarenführer die Ladungsliste zu übernehmen
und sich durch Vergleichung derselben unter einander, mit den Nummern
und Marken des Fahrzeuges und den Abtheilungen von der Ueberein
stimmung der Ladungslisten mit denselben, dann von der Beschaffenheit
der Ladungsräume in Bezug auf ihre Verschlußfähigkeit zu überzeugen.
(F. M. Erl. v. 28. Juni 1851, Nr. 9339 §. 18.)
Die auf Schiffen, welche zur Anlegung eines sicheren Ladungs-
Naumverschlusses geeignet sind, am bosnischen oder serbischen Ufer in
Ladung genommenen Products müssen zu den am ungarischen User gele
genen Zollämtern gestellt, unter zollamtlichen Ladungs-Raumverschluß
gelegt und an ein an der Save oder Donau gelegenes Ungar. Zollamt,
welches zur Eingangsverzollung solcher Products ermächtigt ist, zur Amts
handlung angewiesen werden. (Vdgb. 1860, Nr. 40.)
db) Der mit Getreide, Sum m ach, Knoppern und ähnlichen
R o h . ti n b Hilfs-Stoffen der Industrie b e l a d e n e n Schiffe.
449. Die zur Anlegung des Ladungs-Raumverschlusses geeigneten
Schiffe, welche in der Einfuhr mit dem im Zolltarife unter Abtheilung
10 litt. a, b, c genannten Getreidegattungen und Hülsenfrüchten, dann
mit Knoppern, Summach oder andern Roh- und Hilfsstoffen der Industrie
oder überhaupt mit anderen Gegenständen, welche in der Einfuhr entweder
zollfrei oder nicht höher als mit 53 kr. Oest. Whg. pr. Centner belegt
sind, beladen sind, können ohne Unterschied des Eigenthümers und der
Grenzstrecke, über welche dieselben eintreten, nach der von dem Eintritts
amte gewonnenen Ueberzeugung, daß keine anderen Waaren als die an
gegebenen vorhanden seien, ohne Erklärung und Constatirung des Gewich
tes selbst dann, wenn deren Verladung auf türkischem (ausländischem)
Gebiete statt fand, in Orsova nach vorhergegangener sanitätsamtlicher
Behandlung unter Raumverschluß und Begleitung an ein zur Einfuhr-
Verzollung ermächtigtes Amt im Innern mittelst Ansageschein angewiesen
werden. , .>
Die Richtigkeit der Mengenangabe ist nur insoweit zu prüfen, als
dieses ohne Abwägung und Abmessung der ganzen oder eines namhaften
Theils der Ladung und ohne erheblichen Zeitaufwand geschehen kann,
und die Sicherstellung des Einfuhrzolles nur dann zu fordern, wenn die
Sendung ohne amtliche Begleitung unter Ladungs-Raumverschluß ent
lassen wird. (Vdgb. 1858. Nr. 15.)