450—452. Anweisung bei der Schifffahrt mit Ansageschcin.
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b) (SrcnjpoltjcUtdjc- und Sanitätsbehandlung.
450. Die grenzpolizeiliche Behandlung wird in Bezug auf Reisende
und deren Effecten in Engelhartszell von dem dort exponirten Polizeicommissär.
und in Orsova in einem gemeinschaftlichen Locale am Landungsplätze
vorgenommen.
In pestgefahrlosen Zeiten hat die Amtshandlung der Sanitätsbehörde
sich auf die Constatirung des Umstandes zu beschränken, ob unter
den angekommenen Waaren und Effecten sich pestverdächtige Gegenstände
befinden.
Die allenfalls erforderliche Abwage ist von einem Gefällsbeamten
zu vollziehen und ihm daher die vorgeschriebene Erklärung von der Partei
zu übergeben.
Die mit Fahrzeugen von Gallatz und Giurgewo unter consularund
sanitätsamtlichem Verschluß in Orsova einlangenden Waarensendungen,
welche mit einen; von der k. k. Consularbehvrde zu Gallatz und
Glurgewo ausgefertigten genauen Waarenverzeichnisse und mit der beigefügten
Bestätigung versehen find, daß sich darunter keine dem ContumazunWiegenben
^egenfianbe befinben, folien in Drfoüa bem
Eontumazverfahren nicht unterzogen werden.
borüge 6amiütßbe#i'be bat # bloß üon ber UnberíeMBeit
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, Ģ' M. Erl. v. 28. Juni 1851, Br. 9339, §§. 9 ». 10.)
c) Anlegung des Ladungs-Nñumverfchlusses.
^eWe ist gut Biegung bcß %abungß:9laum:
bei|(bluneß an iene ^agagmßräu^ne, in toe^en # bein %eg[eitf^^ein:æcr.
feieren unterliegende Waaren befinden, zu schreiten und es hat derselbe nicht
nur burd; entfprecĻcnbe Anlegung bon ^ [Regeln an bie e^^i^^ß^ucten unb
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Ģcti ’ 0 r . . _ (F- M. Erl. v. 28, Juni 1853, Nr. 9339, §. 14)
. .. f.J e ' b°>> ub°r Engelhartszell eintretenden Waaren-TranSportschifsen
da dieselben statt ,n,It-lst Ladungs-Raumv-rschluff-s anch mit Collà
Verschlüße entlassen werden können.
(F. M. Erl. v. 3. Juli 1858, Nr. 17716; 10. Aug. 1858, Nr. 42681.)
d) Ausfertigung des Anfagefcheines.
Am. s 452 ; 3i “ d) Ұllî'chung der vorstehenden Amtshandlungen sertigt das
* >ur leben emzelnen Besümmungsort einen besonderen Ansageschein aus,