Full text : Die Zollgesetze der österreichisch-ungarischen Monarchie nach dem gegenwärtigen Stande der Gesetzgebung nebst allen auf die Einhebung und Verwaltung der Zölle Bezug habenden Vorschriften und Erlässen

450—452.  Anweisung  bei  der  Schifffahrt  mit  Ansageschcin.

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b)  (SrcnjpoltjcUtdjc-  und  Sanitätsbehandlung.
450.  Die  grenzpolizeiliche  Behandlung  wird  in  Bezug  auf  Reisende ­
  und  deren  Effecten  in  Engelhartszell  von  dem  dort  exponirten  Polizeicommissär.
  und  in  Orsova  in  einem  gemeinschaftlichen  Locale  am  Landungsplätze ­
  vorgenommen.
In  pestgefahrlosen  Zeiten  hat  die  Amtshandlung  der  Sanitätsbehörde ­
  sich  auf  die  Constatirung  des  Umstandes  zu  beschränken,  ob  unter
den  angekommenen  Waaren  und  Effecten  sich  pestverdächtige  Gegenstände
befinden.
Die  allenfalls  erforderliche  Abwage  ist  von  einem  Gefällsbeamten
zu  vollziehen  und  ihm  daher  die  vorgeschriebene  Erklärung  von  der  Partei
zu  übergeben.
Die  mit  Fahrzeugen  von  Gallatz  und  Giurgewo  unter  consularund
  sanitätsamtlichem  Verschluß  in  Orsova  einlangenden  Waarensendungen,
  welche  mit  einen;  von  der  k.  k.  Consularbehvrde  zu  Gallatz  und
Glurgewo  ausgefertigten  genauen  Waarenverzeichnisse  und  mit  der  beigefügten ­
  Bestätigung  versehen  find,  daß  sich  darunter  keine  dem  ContumazunWiegenben
  ^egenfianbe  befinben,  folien  in  Drfoüa  bem
Eontumazverfahren  nicht  unterzogen  werden.
borüge  6amiütßbe#i'be  bat  #  bloß  üon  ber  UnberíeMBeit
Ë  SÄ
,  Ģ'  M.  Erl.  v.  28.  Juni  1851,  Br.  9339,  §§.  9  ».  10.)
c)  Anlegung  des  Ladungs-Nñumverfchlusses.
^eWe  ist  gut  Biegung  bcß  %abungß:9laum:
bei|(bluneß  an  iene  ^agagmßräu^ne,  in  toe^en  #  bein  %eg[eitf^^ein:æcr.
feieren  unterliegende  Waaren  befinden,  zu  schreiten  und  es  hat  derselbe  nicht
nur  burd;  entfprecĻcnbe  Anlegung  bon  ^  [Regeln  an  bie  e^^i^^ß^ucten  unb
iissasssss«
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Ģcti ’  0  r  .  .  _  (F-  M.  Erl.  v.  28,  Juni  1853,  Nr.  9339,  §.  14)
.  ..  f.J e '  b°>>  ub°r  Engelhartszell  eintretenden  Waaren-TranSportschifsen
da  dieselben  statt  ,n,It-lst  Ladungs-Raumv-rschluff-s  anch  mit  Collà
Verschlüße  entlassen  werden  können.
(F.  M.  Erl.  v.  3.  Juli  1858,  Nr.  17716;  10.  Aug.  1858,  Nr.  42681.)
d)  Ausfertigung  des  Anfagefcheines.
Am.  s 452 ;  3i “ d)  Ұllî'chung  der  vorstehenden  Amtshandlungen  sertigt  das
*  >ur  leben  emzelnen  Besümmungsort  einen  besonderen  Ansageschein  aus,
            
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