619—621. Maßregeln zur Ueberwachung des Verkehrs. ^ZZ
D(e nad; botiäußger Abwägung unb bie ^efcŞaffenŞeit beg '¿r-
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i u Ain auszustellen.
® er Nebencontrolschein hat die Waare bis zu demjenigen für die Amts-
^'Zungen der Waarencontrole bestellten Amte zu begleiten, welches sich im
"e der Bestimmung der Waare oder diesem Orte zunächst befindet.
tvnK V- Dieses Amt holt von jenem, welches den in Verlust gerathenen Con
ter' ausstellte, eine amtlich beglaubigte Abschrift des Letzteren ein, un-
Ali-s - bte ^aare der äußeren und inneren Untersuchung und stellt, wenn
neu. gehöriger Ordnung und Uebereinstimmung gefunden wird, einen
ontrolscheln aus. — Sicheren und bekannten und sür den Fall einer
n .iieißenben sann bie ^aate nadb botiäufiaet
eB„ . Uer queren Untersuchung mit Vorbehalt der weiteren Verhandlung noch
Ņm/e, das den Controlschein ausstellte, die beglaubigte Abschrift des
^reren einlangte, ausgefolgt werden.
(§' 133 B. V., g. 385 A. U. §. 222 A. U.)
10. Aüßrurig der Hlegister.
r») Des Controlregisters.
i 620. 3)a§ 600^01^0^^ 13 ^ 11.) bient gut %erbn^^una
tn ben Böden, in benen biefe Staaten bei
am T^etung ober Bctfenbung an einen anbeten ^e^er gum Gonttoi-
i n Abstellt werden müssen, oder in denen bei theilweiser Abtretung der
OttJTr 3)e(fungguttunbc aufgeführten üMenge an einen in bemfeiben
etlnetbet biefe ürfnnbe botlänfig bent für bie Maaten.
Erwerb,,. SU dem Ende vorgelegt werden muß, um dem
^(ien.^ ßboetrelene ^enge einen (IDntt^oIf^^ein auggu,
Unters Initb für aKe contro^flicbiigen Sßaamt ^^e
Söststvl rV °r dieselben IN ausländischen verzollten oder in inländischen
zirk, ^ bestehen, vereint geführt. Für Gewerbetreibende im Grenzbe-
Aiisdden Verkehr mit controlpflichtigen Gegenständen in größerer
UcbZ , 8 betreiben, werben zum Behufe der leichteren Uebersicht und
dem g dieses Verkehrs abgesonderte Register gewidmet, welche auf
^ebļn^î^tdlatte mit dem Standorte und der Gattung der Gewerbsunter-
^ Un Ö und mit dem Namen des Gewerbetreibenden zu bezeichnen sind.
(8. 236 A. U.)
b) Des LegiÜmationschkin-Regiñers.
Dieses Register (Muster 14 A. U.) ist bestimmt zur
jener Bestätigungen (Legitimationsscheine), welche im Grenz-
\v l nrr b l e Bewilligung zum nächtlichen Transporte von nicht con
, ^D^fOcbtigcn Maaten (ga^I 594) ; ^
"şchncr, Zollgcsctzc.
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