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Dalmatiner Zollgesetze.
Anhang.
^as Königreich Dalmatien bildet ein eigenes Zollgebiet,
für welches
a) die mit Gubernial-Currende vom 12. Juni 1833, Nr. 8913/3388,
kundgemachte Zoll- und Verzehrungssteuer-Vorschrift vom 5. April
1830 (Regolamento daziario per la Dalmatia) und
b) der mit kaiserlicher Verordnung vom 18. Februar 1857 (N. G. B.
Nr. 44) eingeführte neue Zoll- und Verzehrungssteuer - Tarif
in Kraft sind.
Der Regolamento ist in italienischer Sprache abgefaßt und besteht
aus 105 Paragraphen, wovon durch den §. 1 der Vorerinnerung
zum Zolltarife die §§. 1, 2, 3, 4, 31, 38 und 42 nebst allen
darauf Bezug nehmenden Nachtrags - Verordnungen außer Wirksamkeit
gesetzt und in Folge Allerhöchster Ermächtigung vom 26. September
1858 die §§. 8 und 54 dahin abgeändert wurden, daß das Waggeld,
das Siegelgeld und die Niederlagsgebühr in dem für die Länder
des allgemeinen Zollgebietes, in den Zahlen 173, 174 und 176
enthaltenen Ausmaße, das Zettelgeld (Z. 175) aber nur mit fünf Neukreuzern
zu entrichten sind. (R. G. B. 1858, Nr. 172, Vdgb. Nr. 48.)
Der Zolltarif zerfällt:
a) in die Vorerinnerung,
b) in den systematischen Zolltarif und
e) in den Verzehrungssteuer-Tarif.
Die Vorerinnerung enthält, und zwar:
§• 1 den Beginn der Wirksamkeit, und der
§. 2 die Eintheilung des Tarifs;
§.17 die Eintheilung der Zollämter mit Rücksicht auf ihre
Befugnisse in Hauptzollämter (Dogane) und Nebenzollämter (Ricevitorie)
und setzt in Absicht auf ihre Befugnisse fest, daß im Allgemeinen alle
Waaren bei jedem Zollamte zollamtlich behandelt und verzollt werden;
nur die Eingangs-Verzollung der den Tarissposten 13 b), c) und à),
dann Post 14 b), c), d), 15 c), d), e), 16 c), d), 17 und 27 eingereihten
Waaren hat blos bei Hauptzollämtern stattzufinden; jedoch
sind auch die Nebenzollämter zur Eingangs - Verzollung dieser Waaren
in so ferne ermächtiget, als sie auf Einmal nur in einer Menge vorkommen,
wofür der Zoll den Betrag von Einhundert Gulden nicht
überschreitet.
Die Verzollung von Glaswaaren mit 10 Percent des von der
Parte: erklärten Werthes statt des specifischen Gewichtszolles darf nur