Full text: Die Zollgesetze der österreichisch-ungarischen Monarchie nach dem gegenwärtigen Stande der Gesetzgebung nebst allen auf die Einhebung und Verwaltung der Zölle Bezug habenden Vorschriften und Erlässen

Jnhalts-Berzeichniß. 
Seite 
3. Bedingungen des Eintritts von Waaren oder Effecten der Reisenden über 
die Zolllinie ŽL 
4. Anzeige des Fahrplanes _ 
5. Befugnisse der ControlSbeamten • ; • • • * • • • • • 
6. Jnwieferne die Eifenbahustationsplätze der gefällsamtlrchen Controle unter 
liegen 
7. Strafbestimmungen 
A. 
u r 
il. Besondere Bestimmunsten. 
den Eintritt über die Zolllinie. 
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1 Verfahren des Eintrittsamtes ; 
' a) Wenn dasselbe an der Fortsetzung eurer Bahn gelegen lst 
b) Wenn sich dasselbe am Anfange einer Bahn befindet 
c) Nach Uebernahme der Ladungslisten 
d) Anlegung des Raumverschlusses an die Frachtwagen 
e) Ausfertigung des Ansagescheines 
f) Amtliche Begleitung 
g) Schleunige Abfertigung der Reise - Effecten und der mit demselben 
Zuge weitergehenden Frachtgüter 
2. Ņestwm'uugcn^fu^ ben ^fgh^^zur Abnahme des amtlichen Verschlusses 
b) Verfahren im Falle einer Umladung der Waaren 
3. Verfahren des Zollamtes am Bestimmungsorte 
a) Im Allgemeinen • * • ; 
b) In Bezug auf die gebührenfreien Rerse-Effecten 
c) Behandlung der übrigen Frachtgegenstände 
d) Weiteres Verfahren mit den eingelagerten Waaren 
B. Für den Austritt von Ausfuhr- und Durchfuhrgütern. 
1. Zollamtliche Abfertigung 
2. Berf#en be* Boomte* Orte ber 0erfenbm%0 
! ÌEÏÏSSSÄ ÄS*.' MÚ' 302 
C Für den Ein- und Austritt solcher Durchfuhrsendungen, 
welche das Zollgebiet im ununterbrochenen Eisenbahntrans- 
porte durchziehen. 
1. Gestattung des Ansageverfahrens für diese Durchsuhrsendungen — 
2. Bedingungen dieser Gestatiung 
3. Verfahren des Eintrittsamtes 
5. Se?we”¿\m «mtc tr bie* a îttr e 3)«r4foi« etwa erforderliche Bewilligung bei- 
zubringen ist ÖKJ ° 
in. Weitere Erleichterungen. 
1. Erleichtertes Zollverfahren für unter Ladungsraum - Verschluß eingelangte 
ausländisch unverzollte Waaren, im Falle der Umladung aus Wasscrfahr' 
zeuge oder von diesen auf eine Eisenbahn behufs des Weitertransportes . - 
2. Behandlung der die Zolllinie im inländischen Verkehre berührenden Waaren 
(sogenannte Streckenzugsgüter) und derjenigen ausländischen unverzollten 
Waaren, welche einen Theil des Weges auf quSlandrschen Eisenbahnen 
zurücklegen dUb
	        
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