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hältnismässig umständlich und teuer war. Die Leitung selbst begünstigte
die Ausdehnung wenig, ja verhielt sich vielfach sogar ablehnend da-
gegen, da durch die kleinen Güter allerdings ein heterogenes Element
hinein kam, welches der Verwaltung besondere Umstände und Schwierig-
keiten verursachte. So fehlte auch in Preussen den bäuerlichen Besitzern
der Segen einer solchen Einrichtung und sie verfielen thatsächlich in
grosser Ausdehnung den Wucherern. In den letzten beiden Dezennien
hat man sich von seiten der Landschaften ernstlich bemüht, auch den
Ansprüchen des Bauern durch Vereinfachung des ganzen Anleihever-
fahrens, Verbilligung der Taxation und dann namentlich durch Ver-
breitung der Kenntnis des Institutes bei den Bauern gerecht zu wer-
den; und in verschiedenen Provinzen ist auch die Beteiligung. in nicht
uanerheblichem Masse gewachsen.
Das 1889 für den bäuerlichen Besitz gegründete Neue Branden-
burgische Kreditinstitut hatte
1890 erst 4195 Grundstücke mit 74 Mill. Mk. beliehen.
1898 bereits 8397 » » 125 x »
Immerhin ist dies nur ein kleiner Teil von den etwa 50000 der
Beleihung fähigen und wohl auch bedürftigen Grundstücken, die dort
vorhanden sind. In Ostpreussen sind, wie Hermes im H.-W.B. d.
St., Bd. V, berechnet, von 47000 beleihbaren Grundstücken von der
Landschaft nur 12 000 beliehen.
Zwischen den grösseren und kleineren Gütern liegen aber in
dieser Beziehung doch nicht unbedeutende Verschiedenheiten vor, so
dass es fraglich erscheint, ob die Landschaften imstande sind, beiden
Kategorien in gleicher Weise zu genügen. Die mit einem Provinzial-
institute verbundene Zentralisation muss für die bäuerlichen Güter
immer besondere Schwierigkeiten in sich schliessen. Sowohl die Auf-
nahme der Taxe, wie die Kontrolle der Bewirtschaftung ist dabei er-
schwert, während gerade die letztere bei dem Bauer viel nötiger ist
als bei dem Gutsbesitzer, da er erfahrungsgemäss viel schneller und
gründlicher eine Devastierung und Entwertung des Grundstückes her-
Jeiführen kann, als der Gutsbesitzer. Man braucht nur an das soge-
nannte kalte Abbrennen zu denken, d. h. den Verkauf des ganzen In-
ventariums, Abbruch einzelner Gebäude und Verkauf der Balken und
Steine etc. Besonders scheint uns aber die Schwierigkeit ins Gewicht
zu fallen, die bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners entsteht. Für ein
bäuerliches Gehöft ist es viel schwerer einen geeigneten Verwalter zu
üinden, und es ist durchaus nicht immer richtig, dass sich für ein
Bauerngut weit leichter ein Käufer findet als für ein grösseres.
Deshalb wird der Vorschlag von Rodbertus und B. Becker
:mmer beachtenswert bleiben, über das ganze Land ein Netz kleiner
Realkreditanstalten zu verbreiten, für welche der ländliche Grundbesitz des
Distriktes die Haftung übernimmt, welche für die Ausgabe von Pfand-
briefen aber nach Art der Zentrallandschaft provinziell zentralisiert sind,
um diesen Pfandbriefen eine breitere Basis und daher Börsenfähigkeit
zu verschaffen. Die Verwaltung der kleinen Banken lässt sich leichter
ehrenamtlich durchführen und ihre Thätigkeit nach allen Richtungen
hin verbilligen. Die wesentliche Kontrolle wie die Bewertung der
dazu gehörigen Grundstücke vollzieht sich durch die Nachbaren
von selbst,