Geschichtlicher Überblick
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und Bas ti at hinaus bedeutet es, die Freiheit des Wirtschafts
lebens nicht mehr als natürliche Erscheinung, die wahrgenommen
wird, sondern als Entscheidung, die von Menschen in der Zeit
gewollt wurde, und die unter gewissen Verhältnissen besser
nicht gewollt wird, aufzufassen.
Es sei noch in Kürze auf die Begriffsbestimmung, die
Courcelle-Seneuil von der wirtschaftlichen Arbeit gibt, hin
gewiesen. „Die wirtschaftliche Arbeit,“ sagt er, „hat zwei
Formen: das eine Mal wendet sie die Kräfte der Seele und des
Körpers der Menschen auf die Umwandlung, den Transport
oder die Erhaltung eines materiellen Gegenstandes positiv an.
Das andere Mal besteht sie in einer einfachen Anstrengung der
Seele, in einem gewissermaßen negativen Sichenthalten, wenn
sie nämlich bestehende Reichtümer spart in Voraussicht zukünf
tiger Bedürfnisse. Diese zweite Form der Arbeit, welche latenter,
innerlicher ist als die andere, ist weder weniger fruchtbar, noch
weniger schwer ; der Mensch wird deren erst dann fähig, wenn
er eine gewisse Stufe intellektueller Entwicklung erreicht hat,
wenn seine Gedanken zugleich Gegenwart und Zukunft um
fassen 1 ).“ Aus dieser Definition folgt, daß die volkswirtschaft
liche Funktion des Kapitalisten und Rentiers geradezu als
Arbeit erscheint 2 ). Courcelle-Seneuil erfand dafür die Be
zeichnung Ersparungsarbeit.
Wie die obige Darstellung gezeigt, hat Courcelle-
Seneuil in seiner Zweiteilung der Volkswirtschaftslehre und
seiner Theorie der Aneignungssysteme dankenswerte und ent
wicklungsfähige Elemente in die klassische Lehre hinein
getragen. Sie fanden jedoch nur wenig Anklang. Einiger
maßen mag sich dies daraus erklären, daß Courcelle-
Seneuil in den Kreisen der liberalen Volkswirte in Paris eine
wegen seines eigensinnigen und gereizten Wesens sehr unbe
liebte Persönlichkeit war. Zunächst nahm nur der Schweizer
Cherbuliez die Gliederung der Nationalökonomie in einen theo-
*) 0.-8., loc. eit., Bd. I, p. 30.
2 ) „Ihre Funktion wird mit einem Teile des Arbeitserzeugnisses vergütet,
der ganz genau dem von ihnen geleisteten Dienste entspricht. Sie sind für
ihre Funktion durchaus verantwortlich, werden durch Vorwärtskommen belohnt
oder durch Herunterkommen . . . bestraft.“ C.-S. Préparation à l’étude du
droit, Paris 18, p. 159.