Full text: Die Zollgesetze der österreichisch-ungarischen Monarchie nach dem gegenwärtigen Stande der Gesetzgebung nebst allen auf die Einhebung und Verwaltung der Zölle Bezug habenden Vorschriften und Erlässen

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Beilagen. 
Kurzer Inhalt 
Vdgsbltt. 
Jahre 
Zollfreie Artikel, deren Berücksichtigung bei der Verfassung 
der monatlichen und jährlichen Waarenverkehrs-AuSweise . 
Saflor ist gesondert aufzunehmen 
Gold un d Silber, rohes altes, dessen Nachweisung . . . 
Aluminium und Arbeite» hieraus, deren Nachweisung . . . 
Vereinfachte Einrichtung und künftige Einsendung der Aus 
weise, über den Waarenverkehr .......... 
Militär-Effecten, zollfreie, sind in die WaarenverkehrS 
Nachweisungen nicht aufzunehmen 
Bu der me h g e it gegen Rückvergütung der geleisteten Zoll- und 
Verbrauchsabgabe über die Zolllinie ausgeführte, deren Nach 
weisung 
Schwefel, roher, dessen Wiederaufnahme in die WaarenverkehrS 
Ausweise und abgesonderte Nachweisung von Chilisalpeter . 
Gebrannte geistige Flüssigkeiten und Bier, mit Vorbe 
halt der Verzehrungssteuer. Rückvergütung ausgeführte, bere, 
Nachiveisung 
Einsendung, künftige, und Vervollständigung der Aus 
weise über den ganzjährigen Waarenverkehr 
Zollfrei erklärte Artikel, deren Berücksichtigung in den mo 
natlichen und jährlichen Waarenverkehrs-Nachweisungen . . 
G e f ül ls-G e b üh re n bei Gefälls-Strafverhandlnngen für Gegen 
stände vor Gesällsvcrkürzungeu ciugchobenc, Einbeziehung in 
die statistischen Jahresnachweisungen 
Notizregister für zollfreie Ein- und Ausfuhrgüter sind bei der 
Anlage der statistischen Auszugsbögen gehörig zu benühen . 
Waaren, vom 1. September 1865 in den Waarenverkehrs-Nach 
Weisungen speciell nachzuweisende 
Verzeichniß der speciell nachzuweisenden Waaren 
1858 
1859 
1861 
1859 
1860 
1861 
1864 
3865 
1866 
1867 
20 
26 
44 
45 
59 
24 
61 
10 
19 
15 
18 
30 
44 
30 
43 
13 
23
	        
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