Full text: Die Zollgesetze der österreichisch-ungarischen Monarchie nach dem gegenwärtigen Stande der Gesetzgebung nebst allen auf die Einhebung und Verwaltung der Zölle Bezug habenden Vorschriften und Erlässen

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Formulare. 
Ansatz 
zu der 
Vollmacht oder allgemeinen Haftungserklärung. 
Zugleich wird nebenstehend die echte Firmazeichnung (eigenhändige Un 
terschrift) des (Bevollmächtigten oder desjenigen, für den die Bürg 
schaft geleistet wird), mit dem Beisatze beigerückt, daß die Waarenerklärungen, 
hinsichtlich deren die gegenwärtige Vollmacht (Haftungserklärung) in Anwem 
dung zu kommen hat, auf die nebenstehende Art unterschrieben sein werden, 
daher diejenigen Waarenerklärungen, welche in dieser Art gefertigt sein wer 
den, ebenso anzusehen sind, als ob der Gefertigte dieselben als Aussteller 
(Bürge oder Zahler) unterschrieben hätte. 
Zur Zahl 284. 
Besondere Eingabe 
über die 
Firmazeichnung oder eigenhändige Unterschrift des Bevollmächtigten 
oder desjenigen, für den die Bürgschaft geleistet wurde. 
Zu der am 18... in Hinsicht der Sendungen ausländi 
scher unverzollter Anweisgüter, die von zu an ' 
zu ....... in dem Zeitraume von bis 18 ... Dei dein 
Zollamte vorkommen werden, ausgestellten Vollmacht (Bürgschaft^ 
erklärung) wird nebenstehend die echte Firmazeichnung (eigenhändige Unter 
schrift des Bevollmächtigten oder desjenigen, für den die Bürgschaft geleistet 
wird) mit dem Beisatze angezeigt, das; die Waarenerklärungen, rûcksichtäĢ 
deren die erwähnte Vollmacht (Haftungserklärung) in Anwendung zu kommen 
hat, auf die nebenstehende Art unterschrieben sein werden; daher die Waaren 
erklärungen, welche in dieser Art ausgefertigt sein werden, ebenso anzusehen 
sind, als ob der Gefertigte dieselben als Aussteller (Bürge oder Zahler) 
unterschrieben hätte. 
A n m e r k u n g. Diese Eingabe muß mit der für die Haftungsurkunden 
vorgeschriebenen obrigkeitlichen Bestätigung versehen sein, wenn nicht der in o 
Zahl 279 bemerkte Fall eintritt.
	        
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