I. Abschnitt. Das Budget. 53
daß die Stände die Steuer verweigern, da mit der Bewilligung sie
nicht sich, sondern die misera plebs belasten. Das Recht der
Steuerverweigerung der ungarischen Volksvertretung kommt auf das
deutlichste zum Ausdruck in den auf die Selbstverwaltung der
Komitate, Städte und Gemeinden bezüglichen Gesetzen, die die
Verfügung enthalten, daß die vom Reichstage nicht bewilligten
Steuern von den Organen der Selbstverwaltungskörper nicht ein-
gehoben werden dürfen. Y
5. Budgetverhandlung. Die parlamentarische Über-
wachung der finanziellen Gebarung der Regierung hängt in erster
Reihe von der Art und Weise der Überwachung ab. In dieser
Beziehung bildet ein wichtiges Moment der Zeitpunkt der Budget-
verhandlung. Hierauf sind verschiedene Umstände von maßgeben-
der Bedeutung. Vor allem muß natürlich das Budget zu einem
Zeitpunkt verhandelt werden, der es wahrscheinlich erscheinen
läßt, daß das Budget voraussichtlich noch vor Beginn des ent-
sprechenden Finanzjahres fertiggestellt werden könne. Wenn das
Budget bis zu diesem Zeitpunkt nicht verabschiedet ist, so be-
deutet dies eine Minderung der Rechte des Parlaments, da dann
der Staatshaushalt ohne Budget geführt werden muß. Und wenn
dieser Fall öfters eintritt, so wirkt er auch auf die Gründlichkeit
der Budgetverhandlung zurück; denn wenn der Staatshaushalt
öfters ohne Budget geführt wird, wird sich nach und nach der
Gedanke einnisten, daß ja die Budgetverhandlung ohnedies einen
geringen Wert hat, was schon den Ernst der Budgetverhandlung
ungünstig beeinflussen wird. Außerdem ist es ja natürlich, daß
die verspätete Fertigstellung des Budgets auch der Exekutive viel
Schwierigkeiten verursacht. Doch wenn auch einerseits das Budget
zu einem Zeitpunkt verhandelt werden muß, welcher die Fertig-
stellung desselben sichert — also möglichst frühe —, so fordern
andererseits wichtige Interessen, daß dasselbe nicht lange vor Ein-
tritt des entsprechenden Finanzjahres beraten werde, da ja bei der
Verwickeltheit, Veränderlichkeit und Größe des Regierungsapparates
auf lange Zeit vorher die Ausgaben mit einiger Genauigkeit kaum
festgesetzt werden können. Denn es muß ja vor Augen gehalten
werden, daß die Zusammenstellung des Budgets von Seite der
Verwaltung Monate in Anspruch nimmt. Nehmen wir ein Beispiel:
Die Vorarbeiten für das Budget des Jahres 1927 müssen minde-
stens gegen Mitte des Jahres 1926 in Angriff genommen werden.
Eine genaue Beurteilung der Verhältnisse ist also außerordentlich
schwierig. Es sind also zwei Bedingungen zu erfüllen. Einerseits
ist es notwendig, daß die Zusammenstellung des Budgets möglichst