Full text: Die Zollgesetze der österreichisch-ungarischen Monarchie nach dem gegenwärtigen Stande der Gesetzgebung nebst allen auf die Einhebung und Verwaltung der Zölle Bezug habenden Vorschriften und Erlässen

2Q 43-4G. Bestimmungen für die Seeküste. 
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auszustellen. («. «M «. ssw a. u.j 
2. H-fälksamtkich- Acverwachuuq. 
a) Während der Reinigungs-Periode. 
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mm U liegt ihnen aber in Bezug aus bie austere Ueberwachuug »b, 
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b) Noch vollendeter Reinigungs-Periode. 
45 Nach vollendeter Reinigungsperiode finden die Bestimmungen, 
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Anwendung. 
IV. Besondere Bestimmungen für die ^ e eknft e 
und Grenzg ewäss er. 
1. Auf der See. 
«) Annäherung, fammi und Ankern kleiner Fahrzeuge. 
46. M^igen imb mit met# ßcibmiß c8 
beut Ralle, daß die überwiegende Gewalt eines zufälligen Ute Ñ
	        
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