Object : Bilanztechnik und Bilanzkritik

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Freiwillige  Reserven.

zur  Deckung  eines  Bilanzverlustes,  selbst  wenn  die  gesetzliche
Reserve  10  %  des  Grundkapitals  überschreitet.  Jede  andere
Verwendung  ist  gesetzlich  unzulässig.  Im  Zahlenbeispiel  könnten
höchstens  6  %  der  gesetzlichen  Rücklage  einem  Spezial-Reservefonds ­
  zugeführt  werden.
Die  „Verwendung“  der  Reserve  zur  Deckung  einer  Unterbilanz
  x )  besteht  in  einer  Aufrechnung  bzw.  Abbuchung  des
Bilanzverlustes  gegen  die  Reserve;  ist  kein  Reservefonds  vorhanden, ­
  muß  der  Bilanzverlust  vorgetragen  werden  und  ein
späterer  Reingewinn  zunächst  zur  Tilgung  der  Unterbilanz  Verwendung ­
  finden.  Die  Aufrechnung  gegen  die  gesetzliche  Reserve ­
  ermöglicht  die  Verteilung  eines  späteren  Reingewinns,  da
von  diesem  nur  x / 20  zurückzu  stellen  ist.  Wenn  die  gesetzliche
oder  satzungsgemäß  bestimmte  Grenze  erreicht,  der  Reservefonds ­
  aber  durch  Verluste  unter  diese  Grenze  herabgesunken  ist,
tritt  die  Verpflichtung  des  Gewinnabzuges  (V 23  des  jährlichen
Reingewinnes)  wieder  ein.
Bilanz

Bilanz  am  31.  12.  1919  nach  Verwendung  der  Reserve

Aktiva  ...

...36

Schulden  ....  15  Aktiva  .  ..

.36

Schulden  ....  l5

Verlust

..  .  1

Grundkapital.  20

Grundkapital.  20

Reserve  2

Reserve  t

Die  Abschreibung  von  der  Zwangsreserve  bringt  zum  Ausdruck, ­
  daß  ein  Teil  der  Kapitalvermehrung,  also  des  Zusatzkapitals,
  verbraucht  ist.  Aktiva  und  Schulden  bleiben  unberührt,
der  Bilanzwert  einer  Aktie  unverändert  (hier  105  %).  Der  Einzel-Unternehmer
  würde  den  Verlust  vom  Kapital-  Konto  abschreiben
B.  Freiwillige  Gewinnrücklagen.
Grundsätzlich  ist  der  Reingewinn  der  B.  verteilbar.  Infolg 6
gesetzlicher  (§  262)  oder  satzungsgemäßer  (§  213)  Vorschriften
kann  der  bilanzmäßige  Reingewinn  teilweise  zurückgehalten
werden,  die  Generalversammlung  kann  beschließen,  den  ganzen
l )  Falls  freiwillige  Reservekonten  vorhanden  sind,  können  auch  si e >
allein  oder  mit  dem  Zwangs-Reservefonds,  zur  Deckung  herangezogen
werden.
            
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