der Geldausgabe in ihren Händen konzentrieren konnten,
waren sogleich mit außerordentlicher Macht bekleidet.
Diese Macht war ein mächtiges Werkzeug dazu, das von
den Vielen Produzierte in die Hände einer kleinen exklusiven
Clique hinüberzuspielen.
Der Teil der Händler, Gewerbetreibenden und Grundbe-
sitzer, der von diesen Privilegien ausgeschlossen war, war dem
anderen Teil auf Gnade und Ungnade überliefert. Die Banken
konnten jederzeit unter diesem oder jenem Vorwand der letz-
teren Klasse den Kredit oder Zahlungserleichterungen ver-
weigern oder ihre Opfer in anderer, ebenso vernichtender
Weise quälen. Da das Geschäft in großem Maße gegen
Erwartung der Bezahlung, mit anderen Worten auf Kredit,
betrieben wurde, wie es noch jetzt ist, so war dies ein
schwerer, oft erdrückender Schlag gegen den Unter-
nehmer, der in Verlegenheit war. Die Banken waren tat-
zächlich von Gesetzes wegen mit der Macht ausgestattet,
jeden Einzelnen und jede Gruppe von Individuen zu rui-
nieren oder zu bereichern. Da die Banken damals von
Männern gegründet und innegehabt wurden, die selbst
Händler oder Grundbesitzer waren, so wurde diese Macht
rücksichtslos gegen die Konkurrenten ausgeübt. Mit der
Gewalt des Gesetzes ausgestattet, setzten die Banken die
Handelswelt in Schrecken, gediehen auf Kosten der In-
dustrie, brachten andere in Unglück und Ruin und be-
herrschten die Politik und die Wahlen. Die Bankleute liehen
einander Geld zu lächerlich geringen Zinsen. Für Dar-
lehen an alle andern aber verlangten sie äußerst hohe Zinsen,
die in Zeiten kommerzieller Krisen den Schuldnern das
Genick brachen. Offiziell waren die Banken auf eine ge-
wisse Zinshöhe beschränkt, durch verschiedene Spitzfindig-
keiten aber umgingen sie diese Bestimmungen mit Leichtig-
keit und verlangten Wucherzinsen.
Die Banken und ihre Macht
Das waren aber bei weitem nicht ihre schlimmsten Züge.
Das unschuldigste von ihren großen Privilegien war das,
daß sie Hasard spielen konnten mit dem Gelde, das ihnen