101
derartigen Beschluss keine sogenannten «wohlerworbenen
Rechte » der Aktionäre verletzt. Durch vermehrte Abschrei
bungen wird in der Tat der Reingewinn vermindert. Eine
Aktiengesellschaft kann aber nicht auf das Recht verzichten,
die Abschreibungen, welche sie im Interesse ihres weiteren
Fortbestehens für notwendig erachtet, vorzunehmen. Eben
sowenig kann ein Aktionär gegen eine Massregel prote
stieren, von welcher alle im gleichen Masse profitieren.
§ 14.
Die technische Seite der Amortisation.
Um den nur das Innenverhältnis zwischen den Aktionären
und der Gesellschaft betreffenden Vorgang der Amorti
sation der Aktien auch äusserlich in der Bilanz zur Dar
stellung zu bringen und zu dokumentieren, sind verschiedene
Methoden angewendet worden. Wenn nämlich die Aktiven
der Gesellschaft unverändert bleiben, und nur der Nominal
betrag des Grundkapitals sich vermindert, so würde bei
entsprechender Buchung sich sofort ein verteilbarer Rein
gewinn ergeben, was gar nicht beabsichtigt ist 1 ). Das
würde in einer absehbaren Reihe von Jahren zum Unter
gänge der Gesellschaft führen, indem ihre Vermögens
substanz nach und nach aufgezehrt würde; welches Ver
fahren, da mit der gesetzlichen Konstanz des Grundkapitals
sur le bendfice disponible. L’amortissement de l’action et la crdation
d’actions de jouissance ne sont possibles que s’ils sont prevus par
les Statuts primitifs ou acceptds par l’unanimitö des actionnaires.
') Das wird am besten durch ein Beispiel klar:
Aktiven: Passiven:
1. Gebäude .... 500,000 1. Grundkapital . . 1,000,000
2. Waren etc. . . . 500,000 2. Aktivsaldo . . . 100,000
3. Kassa 100,000
Summa 1,100,000 Summa 1,100,000
Werden nun Fr. 50,000 als Dividende verteilt und die andern
Fr. 50,000 zur Amortisation der Aktien verwendet, so bleiben die
Aktivposten 1 und 2 unverändert, während auf der Passivseite der