Full text: Finanzwissenschaft

A. XI. Abschnitt. Der Stenermonismus. 271 
weniger Reibungen verbunden wäre. Daß die Last unerträglich 
wäre, läßt sich kaum behaupten, da ja die Größe derselben sich 
nicht ändert, nur deren Verteilung. Für die schwächeren Steuer- 
kräfte mag die Verteilung der Last einen Vorteil bieten, da die- 
selben weniger in der Lage sind, größere Summen und zu be- 
stimmten Terminen zu beschaffen. Nach den seinerzeitigen Be- 
rechnungen von Leroy-Beaulieu würde in Frankreich die 
einzige Steuer 20—25 Prozent des Einkommens in Anspruch nehmen. 
Das stärkste Bedenken gegen den Steuermonismus besteht 
jedenfalls darin, daß bei der Schwierigkeit der Feststellung der 
Leistungsfähigkeit als Maßstab der Steuerpflicht, eine einzige Steuer 
keine Gewähr böte für die Erfassung jener vielfachen Momente, 
aus welchen auf die Größe der Leistungsfähigkeit geschlossen werden 
kann. Hieraus würde aber eine große Unsicherheit und Ungleich- 
heit in der Besteuerung und damit eine ungerechte Verteilung der 
Staatslasten folgen. Von diesem Standpunkte aus muß man 
Adam Smith Recht geben, dessen Ansicht gemäß eben die Viel- 
heit der Steuern einige Gewähr zu bieten vermag gegen die 
eventuellen Fehler einzelner Steuern. Vom Steuermonismus könnte 
erst dann die Rede sein, wenn die Steuerverwaltung zur Fest- 
stellung der Leistungsfähigkeit über vollkommenere Methoden ver- 
fügen oder das Pflichtbewußtsein, das Staatsgefühl der Staatsbürger 
empfindlicher sein wird. In Ermangelung dieser Voraussetzungen 
könnte die einzige Steuer nur dort praktische Bedeutung gewinnen, 
wo der Staat von den Staatsbürgern nur geringe Opfer in An- 
spruch zu nehmen braucht. Die Durchführung des Ideals der 
einzigen Steuer stößt auch auf die Schwierigkeit, daß es gewisse 
Steuern gibt, die aus volkswirtschaftlichen oder anderen Gründen 
behalten werden müssen, wie z. B. Zölle, eventuell Luxussteuern usw. ; 
ferner daß bei der Wahl der Steuern ein Unterschied gemacht 
werden muß, je nachdem es sich um den staatlichen, interstaat- 
lichen, kommunalen Haushalt handelt usw. Mit Recht weist Leroy- 
Beaulieu darauf hin, daß es sehr verfehlt wäre, die Spiritus- 
steuer abzuschaffen, die große Einkommen bietet und die auch des- 
halb gerechtfertigt ist, weil sie den Alkoholismus mildert, ferner 
Deckung liefert für jene Ausgaben, welche dem Staate die Trunk- 
sucht und deren Folgen verursachen. 
Ob die Umlegung, Einhebung, Exekution der einzigen Steuer 
weniger Kosten verursachen würde, was namentlich bei den Physio- 
kraten ein leitender Gesichtspunkt war, das ist zweifelhaft, wenn 
es auch einige Wahrscheinlichkeit besitzt. 
Kine Erscheinungsart des Individualismus ist es, welche die
	        
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