&_ 4 4. Buch. V. Teil. Die Steuern.
Jahre 1697 sich auch auflehnte, doch niedergeschlagen wurde; im
Jahre 1703 bricht der von Räkoczy geführte Aufstand aus; der
Anhang Räkoczy’s war die misera contribuens plebs. Nach
dem Szatmärer Friedensschluß (1712), mit dem diese Periode
abschließt, ist auf dem Gebiete des Steuerwesens eine weitere De-
terioration zu verzeichnen; der Adel will von allen Lasten befreit
werden und verfolgt mit wildem Fanatismus jeden, der hiergegen
protestiert. Auch die Bestrebungen Josefs II. führten zu keinem
Resultate. Diese Hartnäckigkeit der Stände wirkte auch auf das
Verfassungsleben zurück, denn das Steuerbewilligungsrecht der
Stände wurde nun bekämpft und ‚die . Ständeversammlung wurde
Jahrzehnte hindurch nicht einberufen. Freilich hat dieser Kampf
der Stände für ihre Steuerfreiheit auch einen patriotischen Hinter-
grund, der ihn in gewissem Sinne mit ideellem Inhalte ausfüllte
und populär machte, nämlich der Kampf war gleichzeitig ein Kampf
gegen den österreichischen Absolutismus. Gegen diesen wurde so
auch das Steuerbewilligungsrecht der verfassungsmäßigen Faktoren
verteidigt. Gewiß ist in dieser Steuerfreiheit des Adels die Ur-
sache dessen zu erblicken, daß der ungarische Staatsschatz sehr arm
war und für die Entwicklung und Hebung des Landes nichts ge-
schehen konnte. Während andere Staaten rasch fortschritten,
blieben in Ungarn noch lange ganz primitive Verhältnisse bestehen.
Es ist ein Stück Tragik, wenn der bedeutende ungarische. Staats-
mann, Graf Stefan Szechenyi, in seinen Tagebüchern klagt,
daß, als er in Wien die Gründung eines ungarischen Polytechnikums
protegierte, man ihm zur Antwort gab, die Stände mögen erst den
Preis des Salzes erhöhen! Denn das Salz war eines der be-
deutendsten Staatseinkommen.
Vor der Revolution vom Jahre 1848 waren in Ungarn nament-
lich direkte Steuern, die Kriegssteuer und die Domestikalsteuer in
Anwendung. Ludwig Kossuth, als Finanzminister, entwarf den
Plan einer gründlichen Reform des Steuerwesens. Die stürmischen
Zeiten gestatteten die Verwirklichung dieser Pläne nicht. Trotzdem
brachte die Revolution ein großes Resultat, die Anerkennung der
allgemeinen Steuerpflicht. Nach Niederwerfung der Revolution und
Errichtung des österreichischen Absolutismus wurde das ganze
österreichische Steuersystem in Ungarn eingeführt. Mit der Wieder-
herstellung der Verfassung im Jahre 1867 beginnt die schon der
unmittelbaren Vergangenheit angehörende Epoche.
8. Ergebnisse. Blicken wir auf die hier kurz skizzierte
Geschichte des Steuerwesens zurück, so sehen wir, wie eng das-
selbe mit den politischen Einrichtungen und insbesondere auch mit
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